Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der steigenden Kinderzahl wurde durch den
Träger AWO Kreisverband Ludwigslust/ Hagenow e.V. für die Kita in Warsow im März 2001 eine neue
Betriebserlaubnis beantragt. Die neue Betriebserlaubnis wurde mit Wirkung vom
01.07.2001 mit enthaltenen Nebenbestimmungen erteilt. Die Gemeinde Warsow
als Eigentümer des Gebäudes mußte damit umfangreiche
Investitionen leisten (Terrasse zum
Schlafraum- und Nebenraum umbauen = Kosten
12.996,42 € und Sanierung
Sanitärtrakt = 15.160, 43 € .
Mit Schreiben vom 23.01.2002 wurde das Amt Hagenow –
Land aufgefordert für die Gemeinden Gammelin und Bandenitz uns die jeweilige
Geburtenentwicklung mitzuteilen . Des weiteren sollte geprüft werden, inwieweit
eine finanzielle Beteiligung durch die
Gemeinden Gammelin und Bandenitz erbracht werden kann.
Durch das Amt Hagenow – Land erhielten wir leider
keinerlei Information. Die Gemeinde Warsow hatte am 14.01.2002 die Gemeinden ,
die die Kinder in die Kita bringen,
eingeladen .
Die Gemeinde Gammelin , Herr Kebschull und die Gemeinde
Schossin, Frau Gensel
waren anwesend. Die Gemeinde Bandenitz nicht.
Es ging um eine Grundsatzentscheidung zur Sanierung der
Kita und deren gemeinsamer Finanzierung.
Die Zusagen zur Beteiligung an der Finanzierung Umbau
Sanitärtrakt und Umbau der Terrasse
liegen von den Gemeinden Schossin und Gammelin vor.
Die Gemeinde Gammelin wünscht eine vertragliche
Vereinbarung, durch die gesichert wird, dass 4 bis 5 Plätze für Gammeliner
Kinder bereitgehalten werden.
Die Investitionskosten wurden pro Kind je Gemeinde
aufgeschlüsselt. (siehe Anlage 1 und 2 )
Von der Gemeinde Bandnitz liegt keine Zusage zur
finanziellen Beteiligung vor. Die Gemeinde Bandenitz hat eine Kita in Radelübbe
. Die Aufnahme erfolgt ab 2 Jahre.
Im Kita – Gesetz § 3 ( 1) heißt es : “Die Gemeinde , in
der das Kind den Hauptwohnsitz hat (Wohnsitzgemeinde), hat für einen
bedarfsgerechten Bestand und Ausbau von Diensten der Kindertagesförderung zu
sorgen. Sofern die Wohnsitzgemeinden zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht in der
Lage sind, müssen sie sich hierzu mit anderen Gemeinden zusammenschließen.
Mit den Regelkosten entsprechend der
Regelkostenverordnung ist keine Kindertagesstätte zu finanzieren. Es gibt fast
immer Mehrausgaben (siehe Sanierung).
Stellt eine Gemeinde Kita – Plätze für
eine andere Gemeinde zur Verfügung, muss diese nicht die Mehrkosten tragen .
Beschlussvorschlag
Eine Neuaufnahme von Kindern
aus der Gemeinde Bandenitz erfolgt mit Beschlussfassung bis Ende 2003 nicht
mehr .
Sollte sich die Gemeinde
Bandenitz doch noch an den Sanierungskosten beteiligen, wird neu entschieden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0