Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der steigenden Kinderzahl wurde durch den Träger AWO Kreisverband Ludwigslust/ Hagenow e.V.  für die Kita in Warsow im März 2001 eine neue Betriebserlaubnis beantragt. Die neue Betriebserlaubnis wurde mit Wirkung vom 01.07.2001 mit enthaltenen Nebenbestimmungen erteilt. Die Gemeinde Warsow       

als Eigentümer des Gebäudes mußte damit umfangreiche Investitionen leisten  (Terrasse zum Schlafraum- und Nebenraum umbauen = Kosten  12.996,42 € und Sanierung  Sanitärtrakt =  15.160, 43 € .

Mit Schreiben vom 23.01.2002 wurde das Amt Hagenow – Land aufgefordert für die Gemeinden Gammelin und Bandenitz uns die jeweilige Geburtenentwicklung mitzuteilen . Des weiteren sollte geprüft werden, inwieweit eine finanzielle  Beteiligung durch die Gemeinden Gammelin und Bandenitz erbracht werden kann.

Durch das Amt Hagenow – Land erhielten wir leider keinerlei Information. Die Gemeinde Warsow hatte am 14.01.2002 die Gemeinden , die die Kinder in die Kita  bringen, eingeladen .

Die Gemeinde Gammelin , Herr Kebschull und die Gemeinde Schossin, Frau Gensel

waren anwesend. Die Gemeinde Bandenitz nicht.

Es ging um eine Grundsatzentscheidung zur Sanierung der Kita und deren gemeinsamer Finanzierung.

Die Zusagen zur Beteiligung an der Finanzierung Umbau Sanitärtrakt und Umbau der Terrasse  liegen von den Gemeinden Schossin und Gammelin vor.

Die Gemeinde Gammelin wünscht eine vertragliche Vereinbarung, durch die gesichert wird, dass 4 bis 5 Plätze für Gammeliner Kinder bereitgehalten werden.

Die Investitionskosten wurden pro Kind je Gemeinde aufgeschlüsselt. (siehe Anlage  1 und 2 )

Von der Gemeinde Bandnitz liegt keine Zusage zur finanziellen Beteiligung vor. Die Gemeinde Bandenitz hat eine Kita in Radelübbe . Die Aufnahme erfolgt ab  2 Jahre.

Im Kita – Gesetz § 3 ( 1) heißt es : “Die Gemeinde , in der das Kind den Hauptwohnsitz hat (Wohnsitzgemeinde), hat für einen bedarfsgerechten Bestand und Ausbau von Diensten der Kindertagesförderung zu sorgen. Sofern die Wohnsitzgemeinden zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht in der Lage sind, müssen sie sich hierzu mit anderen Gemeinden zusammenschließen.

Mit den Regelkosten entsprechend der Regelkostenverordnung ist keine Kindertagesstätte zu finanzieren. Es gibt fast immer Mehrausgaben  (siehe Sanierung). Stellt eine Gemeinde  Kita – Plätze für eine andere Gemeinde zur Verfügung, muss diese nicht die Mehrkosten tragen .

 

Beschlussvorschlag

Eine Neuaufnahme von Kindern aus der Gemeinde Bandenitz erfolgt mit Beschlussfassung bis Ende 2003 nicht mehr .

Sollte sich die Gemeinde Bandenitz doch noch an den Sanierungskosten beteiligen, wird  neu entschieden.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0