Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 12.12.2001 hat die
Gemeindevertretung die Aufstellung der o.g. Änderung des F – Planes
beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Januar 2002 im Amtsblatt des Amtes Stralendorf.
Die Änderung beinhaltet die
Angleichung des B – Planes “Sport- und Freizeitanlage Warsow”, da diese sich
nicht deckungsgleich zum F – Plan gestaltet.
Die Grenzen des im F – Plan
ausgewiesenen Sondergebietes Sport werden entsprechend dem genannten B – Plan
angeglichen. Da die Trägerbeteiligung des B – Planes ebenso wie die Abwägung
abgeschlossen wurde, kann davon ausgegangen werden, daß der Entwurf der Änderung
des F – Planes keine Widersprüche auslöst.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
beschlossen .
2.
Die Begründung ergibt sich aus der beschlossenen Satzung des
B – Planes ”Sport – und Freizeitanlage Warsow”
(Angleichung an
diese Satzung ) .
3.
Der Entwurf ist auszulegen, die Auslegung ist bekannt zu machen, die
TÖB – Beteiligung ist
durchzuführen .
Ein Umweltbericht entfällt. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde im
Rahmen der Aufstellung des B –
Planes ”Sport – und Freizeitanlage
Warsow” bereits durchgeführt
und wird nicht wiederholt
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0