Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow befindet sich aktuell im Bodenordnungsverfahren, welches durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg begleitet und bearbeitet wird. Im Rahmen dieses Verfahrens soll der Neubau der Sudebrücke zwischen den Gemeinden Warsow und Schossin realisiert werden. die Teilnehmergemeinschaft des BOV Warsow hat den Förderantrag zur Vorplanung der Sudebrücke Krumbeck eingereicht. Die Kosten bzgl. der Objekt- und Tragwerksplanungen, Baugrunduntersuchungen sowie des Variantenvergleichs werden auf ca. 50.000 EUR geschätzt. Die Maßnahme wird zu 90% gefördert, d.h. auf die Gemeinde entfällt ein Eigenanteil von 10%.

 

Um den Eigenanteil weiter zu verringern soll eine Kostenteilungsvereinbarung mit der Gemeinde Schossin abgeschlossen werden, da sich das Brückenbauwerk auf der Gemeindegrenze befindet.

 

Zunächst soll in diesem Jahr mit der Vorplanung zu der Maßnahme begonnen werden. Im weiteren Verlauf wird dann eine Kostenschätzung für das gesamte Vorhaben erstellt und der Gemeinde durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt, dass der Neubau der Sudebrücke durchgeführt wird und erklärt gegenüber der Teilnehmergemeinschaft verbindlich für das o.g. Vorhaben:       

1.         die Haushaltsmittel für eine Vorfinanzierung fristgemäß bereitzuhalten und die              

            Vorfinanzierung zu gewährleisten,                                                                               

 

2.         die erforderlichen Eigenmittel (10% der Gesamtkosten) der Teilnehmergemeinschaft     

            des Bodenordnungsverfahrens Warsow aufzubringen.                                                 

 

3.         die bauliche Anlage mit Termin der erfolgreichen Abnahme mit allen Rechten und          Pflichten zu übernehmen                                                                                             

 

4.         den Weg ins Eigentum zu übernehmen und die Unterhaltung des Weges zu übernehmen.                                                                                                                   

 

5.         im Falle einer aus dem Ergebnis einer Prüfung resultierenden Rückforderung, die zuviel

            erhaltenen Fördermittel zurück zu erstatten.                                                                 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Jahr 2018 wird nur mit der Vorplanung zu der Maßnahme begonnen. Die Kosten der Vorplanung wurden auf 50.000 € geschätzt, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde zu tragen ist. Für die Gesamtkosten der Maßnahme wurden noch keine Kostenschätzungen abgegeben.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -