Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluß gegeben.

Im vorliegenden Fall korrespondiert der B – Plan nicht 100 % ig mit dem

Flächennutzungsplan, der im Paralellverfahren geändert wird, deshalb ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Aufgrund  § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung

vom 27. August 1997  (BGBl. I. S: 2141) sowie nach § 86

Landesbauordnung Mecklenburg –Vorpommern (LBauO M-V GS Meckl.- Vorp. GL Nr. 2130 – 3 i.d. Fassung vom 06.Mai 1998)

(GVOBL.S. 468, ber. GVOBl.S.616)  beschließt die Gemeinde Warsow  den Bebauungsplan “Sport –und Freizeitanlage Warsow” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)  und denText ( Teil B ), als Satzung.

 

2.                   Die Begründung wird gebilligt

 

3.         Das Bauamt des  Amtes Stralendorf wird beauftragt den Bebauungsplan

            “Sport- und Freizeitanlage Warsow” zur Genehmigung

einzureichen.

Das Inkrafttreten der Satzung ist alsdann ortsüblich

bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine

Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       6

Davon stimmberechtigt:                                                  6

Ja-Stimmen:                                                                  6

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0