Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf des o.g. B – Planes wurde in der Zeit vom 04.11.02
- 06.12.02
im Amt Stralendorf ausgelegt, gleichzeitig wurden die
Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand
bereits am 29.10.2001 statt. Seitens der
Bürger gab es keine Hinweise oder Bedenken. Die Stellungnahmen der TÖB wurden
ausgewertet und liegen der Gemeindevertretung zur Abwägung vor.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow hat sich mit den
Anregungen, die im
Beteiligungsverfahren zu o.g.
Bebauungsplan durch
Träger öffentlicher
Belange und Bürger vorgebracht wurden, beschäftigt.
Diskussionsgrundlage
war die tabellarische Zusammenstellung
eingegangener
Anregungen. Danach ergeben sich die in der Tabelle
zusammengestellten
Abwägungsvorschläge .
2.
Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher
Belange
eingegangenen Anregungen – soweit sie
von Bedeutung für den
B – Plan ”Sport –
und Freizeitanlage Warsow” sind in der
Begründung
berücksichtigt .
3.
Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher
Belange sowie Bürger , die
Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B – Plan der
Gemeinde Warsow unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .
4.
Die nicht berücksichtigten
Bedenken und Anregungen sind bei
der
Vorlage des B –
Planes zur Anzeige mit einer
Stellungnahme
beizufügen.
5.
Die Abwägung zum Bebauungsplan ”Sport – und Freizeitanlage Warsow”
vorgebrachter Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie in der
Anlage dargestellt, beschlossen
. (Abwägungsbeschluß)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0