Sitzung: 30.08.2018 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/ROG/336
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Ausbau der OD Groß Rogahn
wird das Straßenwasser zukünftig in einem neu gebauten Kanal geführt. Die
bestehenden RW-Leitungen sollten zurückgebaut werden.
Es wurde festgestellt, dass unter dem
neuen Gehweg / im Seitenbereich (zwischen Straße „Am Hang“ und Teich) ein
vorhandener Kanal verläuft, der der Entwässerung der anliegenden Grundstücke
bzw. weiterer gemeinlicher Straßen dienen könnte.
Bei Suchschachtungen des AN wurden
Muffenspalten im Kanal festgestellt, die eine dauerhafte Standsicherheit des
Gehweges gefährden könnten.
Dieser Kanal befindet sich nicht in
der Baulast des SBA und dient nicht der Entwässerung der Landesstraße.
Als sinnvolle und nachhaltige
Maßnahme müsste der Kanal in diesem Bereich ausgetauscht werden.
Wegen des Baufortschritts muss eine
kurzfristige Klärung erfolgen.
Entsprechend des Angebotes der
STRABAG AG werden voraussichtlich Kosten i.H. von 32.000,00 € (brutto)
entstehen.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt den Austausch der RW-Leitung zwischen dem Schacht
vor dem Carport Hauptstraße 19c und der Querung mit der Landesstraße (Länge ca.
100 m) sowie die überplanmäßige Ausgabe i.H. von ca. 32.000,00 € entsprechend der Sach- und
Rechtslage.
2. Der
Bürgermeister wird bevollmächtigt, das durch die Bauleitung geprüfte Angebot
der STRABAG AG zu bestätigen / beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt sind für
den Ausbau der L042, OD Groß Rogahn Mittel eingestellt. Es werden
voraussichtlich überplanmäßige Ausgaben i.H. von 32.000,00 € (brutto)
entstehen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-