Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

 

Die Gemeinde Warsow erhält die erbrachte Leistung der u. g. Firma, für den Spielplatz in Warsow, als Aufwandsspende:

 

Betrag                                                                        Name des Zuwendenden

 

2.977,48 €                                                                   DAHL Handwerksleistungen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Annahme der Spende in Höhe von 2.977,48 €.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, es handelt sich um einen ergebnisneutralen Vorgang.

 

Bemerkungen:

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -