Sitzung: 18.07.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/HOL/508
Sach- und
Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen verfügt über
die Satzung über den Nr. 9 für das Gemeindegebiet. Die Satzung ist seit dem
30.11.2016 rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan ist aus Sicht der
Gemeinde aufgestellt worden, um 15 Grundstücke für eine Bebauung mit
Einzelhäusern mit je einer Wohnung vorzubereiten. Die Gemeinde hat hier auf
gewissenhafte Vorbereitung vertraut und auch im Erschließungsvertrag festgelegt,
dass 15 Grundstücke gebildet werden sollen. Dies auch unter der Maßgabe, dass
jedes der 15 Grundstücke nur mit einem Einzelhaus und nur mit Gebäuden mit je
einer Wohnung bebaut wird.
Mittlerweile liegt ein Antrag für die
Bebauung des Grundstücks 125/3, das gebildet wurde, vor. Auf diesem Grundstück
ist die Errichtung von zwei Gebäuden mit je zwei Wohneinheiten vorgesehen.
Diese Zielsetzung entspricht nicht den Zielsetzungen der Aufstellung des
Bebauungsplanes. Darüber hinaus ist die Gemeinde bei der Überprüfung des
Bauantrages auch auf die Überprüfung der Anforderungen an die Ver- und
Entsorgung und die Müllentsorgung eingegangen und überprüft die verkehrliche
Anbindung in östliche Richtung zu den Flächen für Landwirtschaft und Ausgleich
und Ersatz unter dem Gesichtspunkt der angemessenen Entfernung zu möglichen
Bereitstellungsplätzen für Müllbehälter.
Da die Gemeinde bei der Überprüfung
der Antragsunterlagen für das Flurstück 125/3 festgestellt hat, dass der
Bebauungsplan nicht die Zielsetzungen umsetzt, die die Gemeinde beabsichtigt
hatte, beabsichtigt die Gemeinde die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 9. Hierzu wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Plansichernd soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
Die Planungsziele bestehen in
folgendem:
-
Festsetzung
der Mindestgrundstücksgröße auf 800 m2 je Grundstück
-
Regelung der
Zulässigkeit von Einzelhäusern mit je maximal einer Wohneinheit
-
Ausschluss
der Überschreitung der Grundflächenzahl mit 50 von Hundert für Nebenanlagen und
Einrichtungen nach § 19 Abs. 4 BauNVO
-
Reduzierung
der Länge der öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Flurstück 125/11 und
Belassung von privater Verkehrsfläche, die zugunsten der Gemeinde und zugunsten
der WEMAG festgelegt wird.
Die Gemeinde Holthusen hat die
Voraussetzungen für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB überprüft. Da sich aus Sicht der
Gemeinde Holthusen die Grundzüge des Planes nicht ändern und lediglich die
Anforderungen gemäß Zielsetzung der Erstaufstellung des Planes, die nicht gemäß
Planungsziel der Gemeinde rechtsverbindlich umgesetzt wurden, realisiert werden
sollen, kann das Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden. Grundzüge der
baulichen Entwicklung des Gebietes werden aus Sicht der Gemeinde Holthusen
nicht verändert.
Da die Grundzüge der Planung durch
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 nicht berührt werden, wird das
Verfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird keine
Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer UVP-Pflicht unterliegen und es
werden keine Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten begründet oder
hervorgerufen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
2.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2
Nr. 1 BauGB abgesehen.
3.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr.
2 BauGB ist darauf hinzuweisen.
4.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9,
bestehend aus der Planzeichnung, Teil A, dem Text, Teil B und die zugehörige
Begründung werden für das Beteiligungsverfahren gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
5.
Das Plangebiet befindet sich südwestlich vom Dorfplatz.
Es beinhaltet die Flurstücke 125/1, 125/2, 125/3, 125/4, 125/5, 125/6, 125/7,
125/8, 125/10, 125/11, 125/12, 125/13, die Flurstücke 189/1, 189/4, 189/5,
189/6, 189/7, 189/8, 189/9, 189/10, 189/11, 189/12, 189/13.
6.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
und die zugehörige Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB in
Verbindung mit nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung
zu benachrichtigen.
7.
Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
innerhalb angemessener Frist zu geben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
8.
Von einer Abstimmung der Planung mit den
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird abgesehen.
9.
In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist
darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 9 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen der Gemeinde
finanzielle Auswirkungen in Höhe von ca. 5.000,- Euro.
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -