Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden beabsichtigt, die von der Sauenanlage an der Schweriner Straße ausgehenden Belastungen durch Geruchsbelästigungen und Gülletransporter künftig zu vermeiden. Im „Städtebaulichen Vertrag“ wird vereinbart, dass der ÖLB die Sauenanlage schließt und die Gemeinde im Gegenzug die planerischen Voraussetzungen für die Erhöhung der Biogasproduktion am Standort der Biogasanlage in Hof Wandrum schafft.

Das Areal der Stallanlage soll zur Wohnbaufläche entwickelt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Wittenförden und der Bioenergie Wittenförden GmbH sowie dem Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb Wittenförden GmbH.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:  13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                            9

Ja-Stimmen:                                                             8

Nein-Stimmen:                                                          1

Stimmenenthaltungen:                                              -

Ungültige Stimmen:                                                  -