Sitzung: 16.07.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WIT/541
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden beabsichtigt, die von der
Sauenanlage an der Schweriner Straße ausgehenden Belastungen durch
Geruchsbelästigungen und Gülletransporter künftig zu vermeiden. Im
„Städtebaulichen Vertrag“ wird vereinbart, dass der ÖLB die Sauenanlage
schließt und die Gemeinde im Gegenzug die planerischen Voraussetzungen für die
Erhöhung der Biogasproduktion am Standort der Biogasanlage in Hof Wandrum
schafft.
Das Areal der Stallanlage soll zur Wohnbaufläche
entwickelt werden.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Städtebaulichen Vertrag zwischen
der Gemeinde Wittenförden und der Bioenergie Wittenförden GmbH sowie dem
Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb Wittenförden GmbH.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-