Sitzung: 16.07.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WIT/540
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat am 29.01.2018 den
Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Schweriner Straße 37-37f“
gefasst.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurde in der Zeit vom 09.03.2018 bis 12.04.2018 durchgeführt. Die eingegangenen
16 Stellungnahmen wurden ausgewertet. Die Auswertung liegt als Anlage bei. Die
gegebenen Anregungen und Hinweise finden in der Überarbeitung der Satzung und
ihrer Begründung entsprechend der anliegenden Auswertung Berücksichtigung.
Das Verfahren
wurde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt.
Nach dem
Abwägungs- und Satzungsbeschluss soll die Ergänzungssatzung „Schweriner Straße
37 – 37f“ in Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat die vorgebrachten
Anregungen und Hinweise geprüft und beschließt die Abwägung der Ergebnisse
der Öffentlichkeits-beteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlagen. Die Hinweise der
Abwägung sind in die Ausfertigungs-unterlagen einzuarbeiten.
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die
Ergänzungssatzung „Schweriner Straße37 – 37f“ bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Ergänzungssatzung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die
Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten werden
durch den Erschließungsträger Schöneweiß Immobilien getragen.
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-