Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat am 29.01.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Schweriner Straße 37-37f“ gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 09.03.2018 bis 12.04.2018 durchgeführt. Die eingegangenen 16 Stellungnahmen wurden ausgewertet. Die Auswertung liegt als Anlage bei. Die gegebenen Anregungen und Hinweise finden in der Überarbeitung der Satzung und ihrer Begründung entsprechend der anliegenden Auswertung Berücksichtigung.

Das Verfahren wurde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt.

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss soll die Ergänzungssatzung „Schweriner Straße 37 – 37f“ in Kraft gesetzt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und beschließt die Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeits-beteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlagen. Die Hinweise der Abwägung sind in die Ausfertigungs-unterlagen einzuarbeiten.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Ergänzungssatzung „Schweriner Straße37 – 37f“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Ergänzungssatzung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten werden durch den Erschließungsträger Schöneweiß Immobilien getragen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:  13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                            9

Ja-Stimmen:                                                             9

Nein-Stimmen:                                                          -

Stimmenenthaltungen:                                              -

Ungültige Stimmen:                                                  -