Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

In der Kita Wittenförden ereignete sich im Frühjahr 2016 ein Wasserschaden, der durch Undichtigkeiten des Abflusssystems im Waschraum ausgelöst wurde.

Die Beseitigung dieses Schadens gingen in der Folgezeit der BM, der BA und das Amt Stralendorf wir folgt an:

Zunächst wurde ein Sachverständigengutachten i.V.m. dem Angebot des Schadenssanierers WIKING Komplett GmbH & Co KG eingeholt, welches den Schaden auf 47.369,81€ brutto bezifferte. (Anlage 1/S. 18.)

Im Rahmen einer Bauberatung machte die Diakonie den Vorschlag, dass zusammen mit der Behebung des Schadens gleichzeitig eine Verbesserung, Abänderung des baulichen Zustandes stattfinden sollte. So sollte u.a. das Kita-Leiterbüro mit dem Waschraum zusammengelegt, Türen verbreitert, eine Fußbodenwärmedämmung und eine Akustikdecke im Gruppenraum eingebracht werden.

Die durchgeführten Zusatzleistungen sind der Darlegung von Herrn Hartung mit erbrachter Planungsleistung (Anlage 2,3) und der Abrechnungsauflistung der tatsächlich beauftragten Firmen (Anlage 4) zu entnehmen.

Herr Hartung übernahm die komplette Gewerkevergabe und stellte somit die richtige Auswahl der Bauleistungen und die korrekte Gewerkeausschreibung sicher.

Sämtliche Maßnahmen, die über den Versicherungsschaden hinausgingen, sind aus dem Kostenkonto zur Kitasanierung welches in 2016 u.a. Finanzen zur Realisierung eines Brandschutzkonzeptes enthielt finanziert worden.

Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung sind unzureichend über den Umfang der Baumaßnahme informiert worden. Eine Mitteilung über eine zweckabweichende Verwendung der im Haushalt eingestellten Sanierungskosten erfolgte nicht.

Diese Mitteilung verbunden mit dem Hinwirken auf eine Beschlussfassung der hier gem. Hauptsatzung der Gemeinde zuständigen GV hätte gem. Punkt 8.3.3. Absätze 1-4 der Finanzdienstanweisung zur Organisation des Rechnungswesens des Amtes Stralendorf erfolgen müssen. (Anlage 5)

Da dies nicht erfolgte, erfolgt nun diese Mitteilung verbunden mit dem o.a. Beschlussvorschlag.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden stimmt nachträglich bereits erbrachter Bauleistungen zur Beseitigung eines Wasserschadens in der Kita Wittenförden, sowie gleichzeitig nachträglich bereits  erbrachter Bauleistungen in der Kita Wittenförden, die über den Wasserschaden hinausgingen und zu einer Verbesserung der Bausubstanz führten i.H.v. insgesamt  82.028,83€ netto/ 97.614,31€ brutto zu und genehmigt diese Maßnahme einschließlich der Planungsleistungen von Hartung und Partner.

 

Finanzielle Auswirkungen:

s. Sach- und Rechtlage

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -