Sitzung: 16.07.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WIT/538
Sach- und Rechtslage:
In der Kita Wittenförden ereignete sich im Frühjahr 2016
ein Wasserschaden, der durch Undichtigkeiten des Abflusssystems im Waschraum
ausgelöst wurde.
Die Beseitigung dieses Schadens gingen in der Folgezeit
der BM, der BA und das Amt Stralendorf wir folgt an:
Zunächst wurde ein Sachverständigengutachten i.V.m. dem
Angebot des Schadenssanierers WIKING Komplett GmbH & Co KG eingeholt,
welches den Schaden auf 47.369,81€ brutto bezifferte. (Anlage 1/S. 18.)
Im Rahmen einer Bauberatung machte die Diakonie den
Vorschlag, dass zusammen mit der Behebung des Schadens gleichzeitig eine
Verbesserung, Abänderung des baulichen Zustandes stattfinden sollte. So sollte
u.a. das Kita-Leiterbüro mit dem Waschraum zusammengelegt, Türen verbreitert,
eine Fußbodenwärmedämmung und eine Akustikdecke im Gruppenraum eingebracht
werden.
Die durchgeführten Zusatzleistungen sind der Darlegung
von Herrn Hartung mit erbrachter Planungsleistung (Anlage 2,3) und der
Abrechnungsauflistung der tatsächlich beauftragten Firmen (Anlage 4) zu
entnehmen.
Herr Hartung übernahm die komplette Gewerkevergabe und
stellte somit die richtige Auswahl der Bauleistungen und die korrekte Gewerkeausschreibung
sicher.
Sämtliche Maßnahmen, die über den Versicherungsschaden
hinausgingen, sind aus dem Kostenkonto zur Kitasanierung welches in 2016 u.a.
Finanzen zur Realisierung eines Brandschutzkonzeptes enthielt finanziert
worden.
Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung sind
unzureichend über den Umfang der Baumaßnahme informiert worden. Eine Mitteilung
über eine zweckabweichende Verwendung der im Haushalt eingestellten
Sanierungskosten erfolgte nicht.
Diese Mitteilung verbunden mit dem Hinwirken auf eine
Beschlussfassung der hier gem. Hauptsatzung der Gemeinde zuständigen GV hätte
gem. Punkt 8.3.3. Absätze 1-4 der Finanzdienstanweisung zur Organisation des
Rechnungswesens des Amtes Stralendorf erfolgen müssen. (Anlage 5)
Da dies nicht erfolgte, erfolgt nun diese Mitteilung
verbunden mit dem o.a. Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden stimmt nachträglich
bereits erbrachter Bauleistungen zur Beseitigung eines Wasserschadens in der
Kita Wittenförden, sowie gleichzeitig nachträglich bereits erbrachter Bauleistungen in der Kita
Wittenförden, die über den Wasserschaden hinausgingen und zu einer Verbesserung
der Bausubstanz führten i.H.v. insgesamt
82.028,83€ netto/ 97.614,31€ brutto zu und genehmigt diese Maßnahme einschließlich
der Planungsleistungen von Hartung und Partner.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Sach- und Rechtlage
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
-