Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden benötigt zusätzliche Räumlichkeiten für den Hort. Die Flächen an der Grundschule bieten sich als Erweiterungsflächen an.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit dieses Vorhabens soll anliegender, vom Ing.-büro erarbeiteter Vertragsentwurf bis zur LP 8 Überwachung und Dokumentation zur Baumaßnahme: Hortgebäude, Schaffung von Horträumen im Erdgeschoss wie vorliegend zur Beschlussfassung eingereicht werden.

 

Eine Verwaltungsprüfung konnte aufgrund der kurzfristigen Einreichung des Vertrages am 05.07.2018, nicht erfolgen.

Es werden jedoch folgende grundsätzliche Hinweise gegeben:

- Der Architektenvertrag könnte nur bis zur LP 4 und einer optionalen Auftragserweiterung bis zur LP 8/9 abgeschlossen werden. Diese Regelung wird generell empfohlen und bietet Reaktionsmöglichkeiten im Falle von z.B. notwendigen Änderungen des Leistungsziels.

-Die Vereinbarung des Honorars mit der Angabe der Rechtsgrundlage HOAI sollte entfallen.

-Die vereinbarten Leistungsziele wurden nicht formuliert, sondern sind nur als „Zeichnungen mit Stand 05.07.2018“ angegeben. Das Leistungsziel ist nicht konkret genug und der Verwaltung liegen nur Zeichnungen mit dem Stand 04.07.2018 vor.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt anliegenden Architektenvertrag zwischen Hartung & Partner GmbH und der Gemeinde Wittenförden bis zur Leistungsphase 8 abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Vereinbart werden Grundleistungen und besondere Leistungen – für diese Planungskosten stehen ausreichende finanzielle Mittel im Produktkonto 365.78522 Krippen, Kindergärten, Hort – Herstellungskosten zur Verfügung,  aktuell einschließlich HH-reste 850.357,- €.

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Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:  13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                            9

Ja-Stimmen:                                                             9

Nein-Stimmen:                                                          -

Stimmenenthaltungen:                                              -

Ungültige Stimmen:                                                  -