Sitzung: 16.07.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WIT/539
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden benötigt
zusätzliche Räumlichkeiten für den Hort. Die Flächen an der Grundschule bieten
sich als Erweiterungsflächen an.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit dieses Vorhabens soll anliegender, vom
Ing.-büro erarbeiteter Vertragsentwurf bis zur LP 8 Überwachung und
Dokumentation zur Baumaßnahme: Hortgebäude, Schaffung von Horträumen im
Erdgeschoss wie vorliegend zur Beschlussfassung eingereicht werden.
Eine Verwaltungsprüfung konnte aufgrund der kurzfristigen Einreichung des
Vertrages am 05.07.2018, nicht erfolgen.
Es werden jedoch folgende grundsätzliche Hinweise gegeben:
- Der Architektenvertrag könnte nur bis zur LP 4 und einer optionalen
Auftragserweiterung bis zur LP 8/9 abgeschlossen werden. Diese Regelung wird
generell empfohlen und bietet Reaktionsmöglichkeiten im Falle von z.B.
notwendigen Änderungen des Leistungsziels.
-Die Vereinbarung des Honorars mit der Angabe der Rechtsgrundlage HOAI
sollte entfallen.
-Die vereinbarten Leistungsziele wurden nicht formuliert, sondern sind
nur als „Zeichnungen mit Stand 05.07.2018“ angegeben. Das Leistungsziel ist
nicht konkret genug und der Verwaltung liegen nur Zeichnungen mit dem Stand
04.07.2018 vor.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
beschließt anliegenden Architektenvertrag zwischen Hartung & Partner GmbH
und der Gemeinde Wittenförden bis zur Leistungsphase 8 abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Vereinbart werden
Grundleistungen und besondere Leistungen – für diese Planungskosten stehen
ausreichende finanzielle Mittel im Produktkonto 365.78522 Krippen,
Kindergärten, Hort – Herstellungskosten zur Verfügung, aktuell einschließlich HH-reste 850.357,- €.
.
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-