Sitzung: 18.07.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2018/HOL/505
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Holthusen zum 31.Dezember 2016 i.d.F. vom
01.03.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2018/HOL/504).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der
Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
25.04.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der
Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 zu empfehlen.
Die
Bürgermeisterin unterliegt lt. Kommunalaufsicht dem Mitwirkungsverbot nach § 24
KV M-V. Sie hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren
nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlussfassung auszuschließen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen entlastet die Bürgermeisterin für das
Haushaltjahr 2016.
Finanzielle
Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Frau Marianne
Facklam
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -