Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin beabsichtigt im Zuge der bevorstehenden Breitbandverlegungsarbeiten der Wemacom im OT Mühlenbeck den Gehweg in der Gartenstraße zu verändern, da dieser sich genau in der Leitungstrasse befindet und zur

Leitungsverlegung genutzt und geöffnet wird.

Der Gehweg ist zurzeit größtenteils mit Gehwegplatten aus Beton im Format 30x30cm befestigt. Einige Bereiche sind in Betonbauweise oder mit Rechteckpflaster versiegelt.

Der Gehweg befindet sich insgesamt in einem sehr baufälligen Zustand. Viele Platten sind beschädigt, verschoben, lose, versackt oder bilden in sonstiger Weise eine Gefahr bei der Benutzung.

 

Zwei Möglichkeiten zur Beseitigung der Gefahr stehen zur Diskussion.

Variante 1. Der Gehweg wird nach der Leitungsverlegung geschlossen und mit einem neuen Pflastermaterial, welches durch die Gemeinde finanziert werden muss verschlossen. Dazu ist es notwendig ein neues Board auf der Seite der Anlieger zu setzten welches ebenfalls von der Gemeinde zu zahlen ist, da das vorhandene Board nicht wieder verwendet werden kann. Bei dieser Möglichkeit trägt die Gemeinde lediglich die Kosten für die Oberflächenherstellung mit neuem Material sowie die Kosten der Entsorgung des ausgebauten Materials, die Kosten für den Ausbau des alten Materials und den Unterbau trägt die Wemacom als Auftraggeber für die Breitbandmaßnahmen.

 

Variante 2. Der Gehweg wird im Zuge der Leitungsverlegung komplett zurückgebaut und mit Oberboden und Rasen verfüllt. Bei dieser Möglichkeit trägt die Gemeinde die Kosten für die Oberflächenherstellung mit Oberboden und Rasen sowie die Kosten der Entsorgung des ausgebauten Materials, die Kosten für den Ausbau des alten Materials und den Unterbau trägt die Wemacom als Auftraggeber für die Breitbandmaßnahmen.

 

Am 27.06.2018 fand eine Bauanlaufberatung zusammen mit der Bauausführenden Firma, dem Amt Stralendorf und anderen Verantwortlichen statt. Bei dieser Beratung wurden die Verschieden Möglichkeiten durch die Firma vorgestellt.

Die durch die Wemacom beauftragte Firma wird dem Amt Stralendorf FD III Bauamt in Kürze ein Angebot übergeben in dem beide Varianten monetär bewertet werden.

Der Baubeginn für den Breitbandausbau in der Ortslage Schossin und Mühlenbeck ist zum Ende der 28 KW geplant. Dementsprechend kurzfristig wird auch der Baubeginn an der Trasse im Gartenweg beginnen.

 

Von Seiten des Bauamtes wird empfohlen, eine der beiden Möglichkeiten zu wählen und die Chance der Kostenteilung zu nutzen um den schlechten und teilweise gefährlichen Zustand des Gehweges zu günstigen Konditionen zu beseitigen. Sollte keine der beiden aufgeführten Varianten für die Gemeinde in Frage kommen sollten kurzfristig nach der Breitbandverlegung Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich beauftragt werden um die Unfallgefahren auf dem Gehweg zu beseitigen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung von Schossin bevollmächtigt den Bürgermeister die Bauausführende Firma mit der Durchführung von den mehrheitlich betroffenen Anwohnern bevorzugten Variante zur Instandsetzung bzw. den Rückbau des Gehweges in der Gartenstraße zu beauftragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei den zwei Varianten handelt es sich nicht um einen grundhaften Neubau des Gehweges, sondern um eine Unterhaltungsmaßnahme.

Aus diesem Grund wird folgendes Konto angesprochen: 541/5233 Unterhaltung Straßen/Wege

Das Konto wurde mit 10.000,- beplant und wird sich um die Auftragssumme für die Riss- und Schlaglochbeseitigung sowie die Kosten für eine geplante Banketten-Reparatur in Richtung Parum verringern, sodass eine überplanmäßige Ausgabe zu erwarten ist.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        4

Davon stimmberechtigt:                                               4

Ja-Stimmen:                                                    4

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -