Sitzung: 16.07.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2018/WIT/534
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31.12.2016 i.d.F. vom
01.03.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht, Prüfungsvermerk sowie der
Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die der Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
16.343.599,35 EUR |
Jahresergebnis vor/nach Veränderung der Rücklagen |
819.034,35 EUR |
Vermögensvortrag inkl. Jahresergebnis 2016 |
2.632.838,49 EUR |
Liquiditätsbestand zum 31.12.2016 |
2.692.168,37 EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 beschlossen, der
Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Wittenförden
zum 31.12.2016 i.d.F. 01.03.2018 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden stellt
den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss
der Gemeinde Wittenförden zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018 mit den über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Manfred
Bosselmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-