Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat bereits beschlossen, den Radweg von Möbel Rück XXXL bis zum Pendlerparkplatz auszubauen und die Förderfähigkeit zu prüfen.

Die Vorprüfung beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat ergeben, dass das Projekt grundsätzlich förderfähig ist.

Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern können nach der Kommunalen Radbaurichtlinie voraussichtlich 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können unter Einhaltung der Vergabevorschriften auch Planungsleistungen zählen.

 

Als sinnvolle und nachhaltige Gesamtmaßnahme sollte der Radweg komplett von der Ahornstraße (OA Pampow) bis zum Pendlerparkplatz errichtet werden.

Voraussetzung für den kompletten Ausbau ist eine Zustimmung von Möbel Rück XXXL über die Nutzung der benötigten Flächen, die bereits fernmündlich erteilt wurde.

Der Vertrag zur Bauerlaubnis und späteren Nutzungsübertragung liegt bei der Immobiliengesellschaft von Möbel Rück XXXL vor. Im Haushalt sind für die Gesamtmaßnahme bisher 20.000 EUR an Mittel für die Planung eingestellt. Es werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von ca. 179.422,00 EUR entstehen. Die Kosten von 159.422,00 Euro sind überplanmäßige Ausgaben, die nach § 50 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt zu ca. 75% aus Fördermitteln und der  nicht gedeckte Eigenanteil aus Mitteln der allgemeinen Liquiditätsreserve der Gemeinde.

 

Beschlussvorschlag:

Der alte Auftrag zur Planung des Radweges über eine Länge von ca. 300 m erging bereits an das M&S Planungsbüro aus Pampow.

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt daher die Erweiterung des Radwegeausbaues bis zur Ahornstraße (OA Pampow) über eine Ausbaulänge von ca. 200 m und einer Breite von 2,50m sowie die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 159.422,00 EUR entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt sind für die Gesamtmaßnahme bisher 20.000 EUR an Mittel für die Planung eingestellt. Es werden voraussichtlich überplanmäßige Ausgaben von ca. 159.422,00 EUR entstehen. Dagegen müssen jedoch die möglichen 75% Fördermittel in Höhe von 134.566,50 EUR gerechnet werden (wenn alle Ausgaben einschließlich der Planung für förderfähig erklärt werden), so dass der Eigenanteil für der Gemeinde dann bei ca. 44.855,50 EUR liegen könnte.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -