Sitzung: 04.07.2018 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/PAM/029
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow hat bereits beschlossen, den Radweg
von Möbel Rück XXXL bis zum Pendlerparkplatz auszubauen und die Förderfähigkeit
zu prüfen.
Die Vorprüfung beim Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat ergeben, dass das
Projekt grundsätzlich förderfähig ist.
Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern können nach der
Kommunalen Radbaurichtlinie voraussichtlich 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben
gefördert werden.
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können unter
Einhaltung der Vergabevorschriften auch Planungsleistungen zählen.
Als sinnvolle und nachhaltige Gesamtmaßnahme sollte der
Radweg komplett von der Ahornstraße (OA Pampow) bis zum Pendlerparkplatz
errichtet werden.
Voraussetzung für den kompletten Ausbau ist eine
Zustimmung von Möbel Rück XXXL über die Nutzung der benötigten Flächen, die
bereits fernmündlich erteilt wurde.
Der Vertrag zur Bauerlaubnis und späteren
Nutzungsübertragung liegt bei der Immobiliengesellschaft von Möbel Rück XXXL
vor. Im Haushalt sind für die Gesamtmaßnahme bisher
20.000 EUR an Mittel für die Planung eingestellt. Es werden voraussichtlich
Gesamtkosten in Höhe von ca. 179.422,00 EUR entstehen. Die Kosten von 159.422,00 Euro sind überplanmäßige
Ausgaben, die nach § 50 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen
sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden
als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt zu ca. 75% aus Fördermitteln und
der nicht gedeckte Eigenanteil aus
Mitteln der allgemeinen Liquiditätsreserve der Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
Der alte Auftrag zur Planung
des Radweges über eine Länge von ca. 300 m erging bereits an das M&S
Planungsbüro aus Pampow.
Die Gemeindevertretung Pampow
beschließt daher die Erweiterung des Radwegeausbaues bis zur Ahornstraße (OA
Pampow) über eine Ausbaulänge von ca. 200 m und einer Breite von 2,50m sowie
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 159.422,00 EUR
entsprechend der Sach- und Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt sind
für die Gesamtmaßnahme bisher 20.000 EUR an Mittel für die Planung eingestellt.
Es werden voraussichtlich überplanmäßige Ausgaben von ca. 159.422,00 EUR entstehen.
Dagegen müssen jedoch die möglichen 75% Fördermittel in Höhe von 134.566,50 EUR
gerechnet werden (wenn alle Ausgaben einschließlich der Planung für förderfähig
erklärt werden), so dass der Eigenanteil für der Gemeinde dann bei ca. 44.855,50
EUR liegen könnte.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -