Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nach Information der Freiwilligen Feuerwehr ist die vorhandene Tragkraftspritze defekt (Motorschaden). Gemäß einem vorliegenden Kostenangebot würden Kosten in Höhe von 4.504,75 Euro für die Instandsetzung anfallen. Bereits 2016 sind Reparaturkosten für die TS in Höhe von 2.475,63 Euro angefallen. Somit wird eine erneute Reparatur für nicht wirtschaftlich aus Sicht der Feuerwehr angesehen.

 

In dem Zusammenhang wurden 3 Vergleichsangebote für eine gebrauchte TS (Vorführpumpe) eingeholt. Das günstigste Angebot beträgt dabei 8.032,50 Euro (Brutto). Zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr wurde per Eilentscheidung des Bürgermeisters, nach Rücksprache mit der Feuerwehr, der Auftrag für die Beschaffung eines Vorführgerätes mit Datum vom 25.06.2018 ausgelöst.

 

Die Kosten von 8.032,50 Euro sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage der Gemeinde Schossin.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.032,50 Euro entsprechend der Sach- und Rechtslage und bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben gem. Sach- und Rechtslage

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        4

Davon stimmberechtigt:                                               4

Ja-Stimmen:                                                    3

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -