Sitzung: 12.07.2018 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2018/SCH/191
Sach- und Rechtslage:
Nach Information der Freiwilligen Feuerwehr ist die
vorhandene Tragkraftspritze defekt (Motorschaden). Gemäß einem vorliegenden
Kostenangebot würden Kosten in Höhe von 4.504,75 Euro für die Instandsetzung
anfallen. Bereits 2016 sind Reparaturkosten für die TS in Höhe von 2.475,63
Euro angefallen. Somit wird eine erneute Reparatur für nicht wirtschaftlich aus
Sicht der Feuerwehr angesehen.
In dem Zusammenhang wurden 3 Vergleichsangebote für eine
gebrauchte TS (Vorführpumpe) eingeholt. Das günstigste Angebot beträgt dabei
8.032,50 Euro (Brutto). Zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der
Freiwilligen Feuerwehr wurde per Eilentscheidung des Bürgermeisters, nach
Rücksprache mit der Feuerwehr, der Auftrag für die Beschaffung eines
Vorführgerätes mit Datum vom 25.06.2018 ausgelöst.
Die Kosten von 8.032,50 Euro sind eine außerplanmäßige
Ausgabe, die nach § 50 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen
sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden
als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen
Rücklage der Gemeinde Schossin.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.032,50 Euro entsprechend der Sach- und
Rechtslage und bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben gem. Sach- und
Rechtslage
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -