Sitzung: 16.07.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WIT/532
Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 1998 und 2002 bewilligte das
Landesförderinstitut M-V der Gemeinde Wittenförden Kredite in Höhe von
insgesamt 1.818.100,51 EUR für die Modernisierung der Wohnungen und für den
Grundschulneu/-ersatzbau. Die Kredite valutieren am 01.07.2018 mit 356.560,66
EUR.
Nach Prüfung der Haushaltslage und der Möglichkeit ohne
Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen, wird eine außerordentliche Tilgung der Kredite empfohlen. Derzeit
werden bei allen sicheren Banken, auf denen die Gelder der amtsangehörigen
Gemeinden verwaltet werden, ab einem Mindestbetrag Negativzinsen von 0,4%
erhoben. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Gemeinde auch offiziell in den Statistiken
als schuldenfrei aufgeführt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt die außerplanmäßige Tilgung der o.g. Kredite gemäß der
Sach- und Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen:
Einmalige
Finanzauszahlung von 356.560,66 EUR und Abnahme der Verbindlichkeiten in gleicher
Höhe.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-