Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Im Jahre 1998 und 2002 bewilligte das Landesförderinstitut M-V der Gemeinde Wittenförden Kredite in Höhe von insgesamt 1.818.100,51 EUR für die Modernisierung der Wohnungen und für den Grundschulneu/-ersatzbau. Die Kredite valutieren am 01.07.2018 mit 356.560,66 EUR.

Nach Prüfung der Haushaltslage und der Möglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen, wird eine außerordentliche Tilgung der Kredite empfohlen. Derzeit werden bei allen sicheren Banken, auf denen die Gelder der amtsangehörigen Gemeinden verwaltet werden, ab einem Mindestbetrag Negativzinsen von 0,4% erhoben. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Gemeinde auch offiziell in den Statistiken als schuldenfrei aufgeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die außerplanmäßige Tilgung der o.g. Kredite gemäß der Sach- und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Einmalige Finanzauszahlung von 356.560,66 EUR und Abnahme der Verbindlichkeiten in gleicher Höhe.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -