Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie muss auch in Mecklenburg-Vorpommern die Lärmsituation in Form von Lärmkarten veranschaulicht, die Öffentlichkeit über den Inhalt der Lärmkarten informiert sowie ausgewählte Daten zur Lärmbelastung an die EU über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemeldet werden.

Die Lärmaktionsplanung befindet sich schon in der 3. Stufe. In der 1. Stufe waren keine Bereiche im Amt Stralendorf erfasst, in der 2. Stufe 2012 wurde der Lärmaktionsplan erstellt für den Bereich der B321 in der Gemeinde Pampow und Warsow.

Entsprechend der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ImSchZustVO) wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) Lärmkarten erstellt. Diese wurden dem Amt Stralendorf am 06.07.2017 übergeben.

Für die Aktionsplanung ist die zuständige Behörde der Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf, Zwingend erforderlich ist die Erstellung der Lärmaktionsplanes Stufe 3 für die Hauptverkehrsstraße B 321 Ortslage Pampow und Warsow. Die kartierten Lärmquellen ergeben sich aus dem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen bzw. > 8200Kfz/Tag.

Diese werden alle 5 Jahre überprüft und führt zu den strategischen Lärmkarten.

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen werden durch die des Ergänzungs- bzw. Nebenstraßennetzes komplettiert. Dieses umfasst weniger befahrene Bundes- und Landesstraßen sowie Kreis- und Gemeindestraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a-f BImSchG unterliegen. Für die vorliegende ergänzende Kartierung aus der Stufe 3 für die L042 und der K62 liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. der Gemeinden einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Das Amt Stralendorf hat auf die Aufnahme dieser Straßen in den Lärmaktionsplan verzichtet, da das Verkehrsaufkommen < 8200 Kfz/Tag ist und somit die Aufnahme nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, wird die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bei Betroffenheiten ab den Auslösewerten LDEN ≥ 65 dB(a) und Lnight ≥55 dB(A) empfohlen. Hinweise zu Lärmaktionsplänen findet man im Internet:

www.lung.mv-regierung.de/dateien/hinweise_laermaktionsplanung_neu. Die Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite des Amtes Stralendorf (www.amt-stralendorf.de) Maßnahmen können baulicher Natur sein an der Straße selbst, durch Lärmschutzwände, aber auch durch Veränderung der Verkehrsströme, Geschwindigkeitsreduzierungen oder passiver Schallschutz am Gebäude selbst.

Eine Ausweisung ruhiger Gebiete ist im Lärmaktionsplan nicht vorgesehen.

Stellungnahmen können bis zum 20.07.2018 abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pampow stimmt dem Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 2 und 3 für die Bereiche der Hauptverkehrstrasse B 321 zu. Grundlage sind die Lärmkarten 2012 und 2018 vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern. Der Lärmaktionsplan betrifft: Die B 321 im Bereich Pampow und Warsow.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -