Sitzung: 04.07.2018 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2018/PAM/020
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Pampow zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018
gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen
2018/PAM/019).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
25.04.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 zu empfehlen.
Der
Bürgermeister unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow entlastet den Bürgermeister für das
Haushaltjahr 2016.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -