Sitzung: 04.07.2018 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2018/PAM/019
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Pampow zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018
gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht,
Prüfungsvermerk sowie der Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
16.636.937,88 EUR |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
778.004,33 EUR |
Ergebnisvortrag inkl. Jahresergebnis 2016 |
1.040.240,33 EUR |
Liquiditätsbestand zum 31.12.2016 |
1.033.124,23 EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 25.04.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Pampow zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018 zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow stellt den
vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der
Gemeinde Pampow zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -