Sitzung: 05.07.2018 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WAR/414
Sach- und Rechtslage:
Gemäß der
EG-Umgebungslärmrichtlinie muss auch in Mecklenburg-Vorpommern die
Lärmsituation in Form von Lärmkarten veranschaulicht, die Öffentlichkeit über
den Inhalt der Lärmkarten informiert sowie ausgewählte Daten zur Lärmbelastung
an die EU über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) gemeldet werden.
Die Lärmaktionsplanung befindet
sich schon in der 3. Stufe. In der 1. Stufe waren keine Bereiche im Amt
Stralendorf erfasst, in der 2. Stufe 2012 wurde der Lärmaktionsplan erstellt
für den Bereich der B321 in der Gemeinde Pampow und Warsow.
Entsprechend der Verordnung über
die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden
(Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ImSchZustVO) wurden durch das
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) Lärmkarten
erstellt. Diese wurden dem Amt Stralendorf am 06.07.2017 übergeben.
Für die Aktionsplanung ist die
zuständige Behörde der Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf, Zwingend
erforderlich ist die Erstellung der Lärmaktionsplanes Stufe 3 für die
Hauptverkehrsstraße B 321 Ortslage Pampow und Warsow. Die kartierten
Lärmquellen ergeben sich aus dem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Mio.
Kraftfahrzeugen bzw. > 8200Kfz/Tag.
Diese werden alle 5 Jahre
überprüft und führt zu den strategischen Lärmkarten. Die Lärmkarten für die
Hauptverkehrsstraßen werden durch die des Ergänzungs- bzw. Nebenstraßennetzes
komplettiert. Dieses umfasst weniger befahrene Bundes- und Landesstraßen sowie
Kreis- und Gemeindestraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a-f BImSchG unterliegen. Für die vorliegende
ergänzende Kartierung aus der Stufe 3 für die L042 und der K62 liegt es im
Ermessen der zuständigen Behörde bzw. der Gemeinden einen Lärmaktionsplan
aufzustellen. Das Amt Stralendorf hat auf die Aufnahme dieser Straßen in den
Lärmaktionsplan verzichtet, da das Verkehrsaufkommen < 8200 Kfz/Tag ist und
somit die Aufnahme nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Um eine
Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, wird die Aufstellung eines
Lärmaktionsplanes bei Betroffenheiten ab den Auslösewerten LDEN ≥ 65
dB(a) und Lnight ≥55 dB(A) empfohlen. Hinweise zu Lärmaktionsplänen
findet man im Internet:
www.lung.mv-regierung.de/dateien/hinweise_laermaktionsplanung_neu. Die Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite
des Amtes Stralendorf (www.amt-stralendorf.de) Maßnahmen können baulicher Natur sein an der Straße
selbst, durch Lärmschutzwände, aber auch durch Veränderung der Verkehrsströme,
Geschwindigkeitsreduzierungen oder passiver Schallschutz am Gebäude selbst.
Eine Ausweisung ruhiger Gebiete ist im Lärmaktionsplan
nicht vorgesehen.
Stellungnahmen können bis zum 20.07.2018 abgegeben
werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeinde Warsow billigt den Entwurf des Lärmaktionsplan Stufe 2 und 3 für
die Bereiche der Hauptverkehrstrasse
B 321 des Amtes Stralendorf, die eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr
bzw. > 8200 Kfz/Tag aufweisen.
- Die
Gemeinde Warsow gibt nachfolgende Stellungnahme zu dem Entwurf des
Lärmaktionsplanes ab:
Geschwindigkeitsreduzierung Ortsdurchfahrt Warsow auf
30 km/ h auf Grund des Lärmaktionsplanes Stufe 2 Punkt 9.4. und Stufe 3 Punkt
7.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -