Sitzung: 14.06.2018 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2018/STR/536
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Stralendorf zum 31.12.2016 i.d.F. vom
01.03.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des Prüfungsvermerk und des
Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
5.668.081,23
EUR |
Jahresergebnis
vor/nach Veränderung der Rücklagen |
5.501,73
EUR |
Ergebnisvortrag
inkl. Jahresergebnis 2016 |
348.121,85
EUR |
Liquiditätsbestand
zum 31.12.2016 |
868.081,50
EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 25.04.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Stralendorf zum 31.12.2016 i.d.F. 01.03.2018 zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf stellt
den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss
der Gemeinde Stralendorf zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Richter
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -