Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie muss auch in Mecklenburg-Vorpommern die

Lärmsituation in Form von Lärmkarten veranschaulicht, die Öffentlichkeit über den Inhalt der Lärmkarten informiert sowie ausgewählte Daten zur Lärmbelastung an die EU über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemeldet werden.

Die Lärmaktionsplanung befindet sich schon in der 3. Stufe. In der 1. Stufe waren keine

Bereiche im Amt Stralendorf erfasst, in der 2. Stufe 2012 wurde der Lärmaktionsplan erstellt für den Bereich der B321.

Entsprechend der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden

(Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ImSchZustVO) wurden durch das

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) Lärmkarten erstellt. Diese wurden dem Amt Stralendorf am 06.07.2017 übergeben.

Für die Aktionsplanung ist die zuständige Behörde der Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf,

Zwingend erforderlich ist die Erstellung der Lärmaktionsplanes Stufe 3 für die

Hauptverkehrsstraße B 321. Die kartierten Lärmquellen ergeben sich aus dem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen.

Diese werden alle 5 Jahre überprüft und führt zu den strategischen Lärmkarten.

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen werden durch die des Ergänzungs- bzw.

Nebenstraßennetzes komplettiert. Dieses umfasst weniger befahrene Bundes- und

Landesstraßen sowie Kreis- und Gemeindestraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a-f BImSchG unterliegen. Für die vorliegende Kartierung der L042 und der K62 liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde bzw. der Gemeinden einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, wird die Aufstellung eines

Lärmaktionsplanes bei Betroffenheiten ab den Auslösewerten LDEN ≥ 65 dB(a) und Lnight ≥55 dB(A) empfohlen. Hinweise zu Lärmaktionsplänen findet man im Internet:

www.lung.mv-regierung.de/dateien/hinweise_laermaktionsplanung_neu.

Maßnahmen können baulicher Natur sein an der Straße selbst, durch Lärmschutzwände, aber auch durch Veränderung der Verkehrsströme, Geschwindigkeitsreduzierungen oder passiver Schallschutz am Gebäude selbst.

Eine Ausweisung ruhiger Gebiete ist im Lärmaktionsplan nicht vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag:

Das Amt Stralendorf beschließt, einen Lärmaktionsplan für die Bereiche der

Hauptverkehrstrasse B 321 aufzustellen, die eine Verkehrsbelastung von mehr als

3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Grundlage sind die Lärmkarten 2017 vom

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern. Der

Lärmaktionsplan betrifft:

Die B 321 im Bereich Pampow und Warsow.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur

öffentlichen Auslegung bestimmt. Stellungnahmen können bis zum 20.07.2018 abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die Offenlage zu unterrichten.

Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Aufwendungen für diesen Lärmaktionsplan

(bei weiterführende Planungen oder sich daraus ergebenden konkreten Maßnahmen müssen neue Beschlüsse gefasst werden).

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:  16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15

Davon stimmberechtigt:                                            15

Ja-Stimmen:                                                             15

Nein-Stimmen:                                                          -

Stimmenenthaltungen:                                              -

Ungültige Stimmen:                                                  -