Sitzung: 11.06.2018 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/AMT/261
Sach- und Rechtslage:
Gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie
muss auch in Mecklenburg-Vorpommern die
Lärmsituation in Form von Lärmkarten
veranschaulicht, die Öffentlichkeit über den Inhalt der Lärmkarten informiert
sowie ausgewählte Daten zur Lärmbelastung an die EU über das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemeldet werden.
Die Lärmaktionsplanung befindet sich
schon in der 3. Stufe. In der 1. Stufe waren keine
Bereiche im Amt Stralendorf erfasst,
in der 2. Stufe 2012 wurde der Lärmaktionsplan erstellt für den Bereich der
B321.
Entsprechend der Verordnung über die
Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden
(Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung
– ImSchZustVO) wurden durch das
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und
Geologie M-V (LUNG M-V) Lärmkarten erstellt. Diese wurden dem Amt Stralendorf
am 06.07.2017 übergeben.
Für die Aktionsplanung ist die
zuständige Behörde der Amtsvorsteher des Amtes Stralendorf,
Zwingend erforderlich ist die
Erstellung der Lärmaktionsplanes Stufe 3 für die
Hauptverkehrsstraße B 321. Die
kartierten Lärmquellen ergeben sich aus dem jährlichen Verkehrsaufkommen von
über 3 Mio. Kraftfahrzeugen.
Diese werden alle 5 Jahre überprüft
und führt zu den strategischen Lärmkarten.
Die Lärmkarten für die
Hauptverkehrsstraßen werden durch die des Ergänzungs- bzw.
Nebenstraßennetzes komplettiert.
Dieses umfasst weniger befahrene Bundes- und
Landesstraßen sowie
Kreis- und Gemeindestraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a-f BImSchG unterliegen. Für die
vorliegende Kartierung der L042 und der K62 liegt es im Ermessen der
zuständigen Behörde bzw. der Gemeinden einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Um eine Gesundheitsgefährdung
zu vermeiden, wird die Aufstellung eines
Lärmaktionsplanes
bei Betroffenheiten ab den Auslösewerten LDEN ≥ 65 dB(a) und Lnight ≥55 dB(A) empfohlen. Hinweise zu
Lärmaktionsplänen findet man im Internet:
www.lung.mv-regierung.de/dateien/hinweise_laermaktionsplanung_neu.
Maßnahmen können
baulicher Natur sein an der Straße selbst, durch Lärmschutzwände, aber auch
durch Veränderung der Verkehrsströme, Geschwindigkeitsreduzierungen oder
passiver Schallschutz am Gebäude selbst.
Eine Ausweisung ruhiger Gebiete ist
im Lärmaktionsplan nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Das Amt Stralendorf
beschließt, einen Lärmaktionsplan für die Bereiche der
Hauptverkehrstrasse
B 321 aufzustellen, die eine Verkehrsbelastung von mehr als
3 Mio.
Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Grundlage sind die Lärmkarten 2017 vom
Landesamt für
Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern. Der
Lärmaktionsplan
betrifft:
Die B 321 im Bereich
Pampow und Warsow.
Der Entwurf des
Lärmaktionsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur
öffentlichen
Auslegung bestimmt. Stellungnahmen können bis zum 20.07.2018 abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu
beteiligen und über die Offenlage zu unterrichten.
Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Aufwendungen
für diesen Lärmaktionsplan
(bei
weiterführende Planungen oder sich daraus ergebenden konkreten Maßnahmen müssen
neue Beschlüsse gefasst werden).
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon
stimmberechtigt: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-