Sitzung: 23.05.2018 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/PAM/025
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow ist
Vermieter der Gebäude am Fährweg 6 und Am Kegel 1, in welchem die
Kindertagesstätte „Bremer Stadtmusikanten“ von der Volkssolidarität als Träger
mit den Betreuungsarten Kinderkrippe, Kindergarten und Hort betrieben wird. Die
Verwaltung empfiehlt die Mietverträge neu zu gestalten. Dies ist notwendig,
weil der Mietvertrag für die erworbenen Gebäude am Fährweg 6 im Jahr 2016
zwischen dem Landkreis und der Volkssolidarität behelfsmäßig übernommen wurde.
Des Weiteren ist abzuprüfen, ob eine zeitgemäße Kaltmiete von ca. 5,00 Euro
tragbar ist sowie neue Regelungen für die Instandhaltung vereinbart werden
sollten.
Derzeit werden folgende
monatliche Mieten erhoben:
Mietobjekt |
Kaltmiete -Euro- |
Nutzflache -qm²- |
Quadrat- meterpreis -Euro- |
Nebenkosten (u.a. Heizkosten) -Euro- |
Vertrags-abschluss |
Am Kegel (Krippe) |
1.000 |
594 |
1,68 |
keine |
20.12.2007 |
Fährweg 6 (Hort) |
2.000 |
528 |
3,79 |
keine |
20.12.2007 |
Fährweg 6 (Kinder-garten) |
2.501,52 |
1.289 |
1,94 |
1.450 |
13.09.2013 |
Die Amtsverwaltung sollte mit diesem Beschluss ermächtigt
werden, mit dem Träger entsprechende Verhandlungen zu führen und einen Entwurf
für einen Mietvertrag für die o.g. Objekte zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Pampow erteilt der Amtsverwaltung Stralendorf den Auftrag
entsprechende Verhandlungen mit dem Träger zu führen und einen Entwurf für
einen Mietvertrag für die Mietobjekte der Kindertagesstätte „Bremer
Stadtmusikanten“ zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -