Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage

 

Auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums zur Lautsprecher- und Plakatwerbung und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums wurde am 26. Juli 2017 die erste Allgemeinverfügung zur Regelung von Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf bekannt gegeben.

 

Die Gemeinde Stralendorf wird für kommende Wahlperioden innerhalb ihrer Gemeinde entsprechende Wahlzäune zur Verfügung stellen. Aus diesem Anlass wurde die Allgemeinverfügung unter Aufhebung der ersten Allgemeinverfügung neu verfasst.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss beschließt, unter Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 16. Juni 2017, anliegende neue Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine finanziellen Auswirkungen auf Amtsebene

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:  16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15

Davon stimmberechtigt:                                            15

Ja-Stimmen:                                                             15

Nein-Stimmen:                                                          -

Stimmenenthaltungen:                                              -

Ungültige Stimmen:                                                  -