Sitzung: 11.06.2018 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/AMT/248
Sach- und Rechtslage
Auf
Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V in Verbindung mit dem Erlass des
Ministeriums zur Lautsprecher- und Plakatwerbung und der Verwaltungsvorschrift
des Innenministeriums wurde am 26. Juli 2017 die erste Allgemeinverfügung zur
Regelung von Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf bekannt
gegeben.
Die Gemeinde Stralendorf wird für kommende Wahlperioden innerhalb ihrer
Gemeinde entsprechende Wahlzäune zur Verfügung stellen. Aus diesem Anlass wurde
die Allgemeinverfügung unter Aufhebung der ersten Allgemeinverfügung neu
verfasst.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt, unter Aufhebung der Allgemeinverfügung vom
16. Juni 2017, anliegende neue Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung
in den Gemeinden des Amtes Stralendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen auf Amtsebene
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon
stimmberechtigt: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-