Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Klein Rogahn zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht, Prüfungsvermerk sowie der Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Bilanzsumme

3.315.430,15 EUR

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

22.076,13 EUR

Vermögensvortrag inkl. Jahresergebnis 2016

131.179,68 EUR

Liquiditätsbestand zum 31.12.2016

525.622,97 EUR

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Klein Rogahn zum 31.12.2016 i.d.F. 01.03.2018 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Klein Rogahn zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018 mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:  11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8

Davon stimmberechtigt:                                            8

Ja-Stimmen:                                                             8

Nein-Stimmen:                                                          -

Stimmenenthaltungen:                                              -

Ungültige Stimmen:                                                  -