Sitzung: 24.05.2018 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/ROG/330
Sach- und
Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Klein Rogahn zum 31.12.2016 i.d.F. vom
01.03.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht, Prüfungsvermerk sowie der
Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
3.315.430,15 EUR |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
22.076,13 EUR |
Vermögensvortrag inkl. Jahresergebnis 2016 |
131.179,68 EUR |
Liquiditätsbestand zum 31.12.2016 |
525.622,97 EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
25.04.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Klein Rogahn zum 31.12.2016 i.d.F. 01.03.2018 zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der
Gemeinde Klein Rogahn zum 31.12.2016 i.d.F. vom 01.03.2018 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-