Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja Stimmen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der am 03.05.1994 abgeschlossene Vertrag über städtebauliche Planungsleistungen weist vorläufige Gebühren in Höhe von 80.851,76 DM brutto aus. Die innerhalb des Verfahrens erforderlichen TÖB –Verfahren für den 1. Und 2. Entwurf wurden auf Grund des Umfangs für die Gesamtgemeinde jeweils mit dem für die einmalige Beteiligung vereinbarten Betrag berücksichtigt. Auf Grund der Anpassung des Gebietes “Am Guckberg”, hier waren Flächenreduzierungen östlich vom Wodenweg noch nachträglich zum Verfahren vorzunehmen, wurde nun für diesen Sachpunkt das Beteiligungsverfahren mit durchgeführt. Hierfür haben wir 50 % des Umfangs der ansonsten angesetzten Aufwendungen für TÖB – Verfahren berücksichtigt. Die Aufwendungen für den 1. Genehmigungsantrag und für den Genehmigungsantrag nach Überarbeitung für den Bereich “Am Wodenweg” bzw. “Am Guckberg” wurden berücksichtigt. Inhaltliche Überarbeitungen für die Anpassung “Am Guckberg” und die Rücknahme von Flächen “Am Wodenweg” wurden nicht weiter in Ansatz gebracht. Der Gesamtbetrag der Schlußrechnung beträgt auf Grund dessen 92.905,14 DM. Davon noch zu begleichen 52.905,14 DM (27.049,97 €). Geplant waren 2002 jedoch nur 20.000,- €. Davon wurden ausgegeben 14,09 €. Es verbleibt also eine Differenz von 7.064,06 € um die, die Kostenstelle 1/61000/65500/002 aufzustocken ist. Gemäß § 52 Abs. 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig über Mittel der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 7.064,06 € gemäß der Sach- und Rechtslage.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0