Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung hat am 17.10.2017 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst. 

In gleicher Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07.12.2017 bis einschließlich 15.01.2018. Entsprechend § 4 Abs.2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.11.2017 am Verfahren beteiligt.

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich machen. Ergänzt wurde eine Festsetzung zu den allgemein zulässigen Einzelhandelsbetrieben, dass keine zentrenrelevanten Sortimente zulässig sind und die Größe der Verkaufsfläche für ein Küchenstudio auf 750 m² begrenzt wird. Betroffen ist der Eigentümer, hier liegt die Zustimmung gemäß den Bauantragsunterlagen vor. Mit der Festsetzung wurden die Belange der Stadt Schwerin und des AfRL Westmecklenburg berücksichtigt.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

Da zusammen mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 auch örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt wurden, sind diese ebenfalls als Satzung zu beschließen.  

Da die 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 aus dem rechtswirksamer Flächennutzungsplan entwickelt ist, bedarf es keiner Genehmigung.

 

Beschlussvorschlag:

1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Pampow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-     zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-     teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-     nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Pampow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 westlich des Fährweges“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

3. Die zusammen mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls als Satzung beschlossen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzierung:

Die Kosten für die Bauleitplanung sind im Haushalt der Gemeinde eingestellt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    13

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -