Sitzung: 18.04.2018 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/PAM/015
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung hat am 17.10.2017 den Beschluss zur Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst.
In gleicher Sitzung
erfolgte die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung. Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07.12.2017 bis einschließlich 15.01.2018.
Entsprechend § 4 Abs.2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange mit Schreiben vom 16.11.2017 am Verfahren beteiligt.
Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange
abgewogen und abwägungsrelevante
Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die
Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus
den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen
der Planungsunterlagen erforderlich, die eine erneute öffentliche Auslegung
erforderlich machen. Ergänzt wurde eine Festsetzung zu den allgemein zulässigen
Einzelhandelsbetrieben, dass keine zentrenrelevanten Sortimente zulässig sind
und die Größe der Verkaufsfläche für ein Küchenstudio auf 750 m² begrenzt wird.
Betroffen ist der Eigentümer, hier liegt die Zustimmung gemäß den
Bauantragsunterlagen vor. Mit der Festsetzung wurden die Belange der Stadt
Schwerin und des AfRL Westmecklenburg berücksichtigt.
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist als Satzung zu beschließen, die
Begründung zu billigen.
Da zusammen mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 auch örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt wurden, sind diese
ebenfalls als Satzung zu beschließen.
Da
die 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 aus dem rechtswirksamer Flächennutzungsplan
entwickelt ist, bedarf es keiner Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2
BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Pampow unter
Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag
(Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Stellungnahmen
der Öffentlichkeit lagen nicht vor.
Den
Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Pampow zu
Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 „westlich des Fährweges“ gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
3. Die zusammen mit
der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 aufgestellten örtlichen
Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden
ebenfalls als Satzung beschlossen.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben,
wo die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit Begründung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Finanzierung:
Die Kosten für die
Bauleitplanung sind im Haushalt der Gemeinde eingestellt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -