Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Pampow wurde durch die Mitgliederversammlung am 24.02.2018 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Da bei den gewählten Kameraden die für die betreffende Funktion vorgeschriebenen Ausbildungen noch nicht vollständig vorliegen, sind die fehlenden Ausbildungsgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Sie verpflichten sich schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsgänge.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Thomas Wignanek zum Gemeindewehrführer und die Wahl des

 

Kameraden Benjamin Bath zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Thomas Wignanek als Gemeindewehrführer und den Kameraden Benjamin Bath als stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 18.04.2018 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    13

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -