Sitzung: 18.04.2018 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/PAM/014
Sach- und Rechtslage:
Gemäß
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Pampow wurde durch die Mitgliederversammlung
am 24.02.2018 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß
§ 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des
Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der
Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der Gemeindewehrführer und
sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.
Da
bei den gewählten Kameraden die für die betreffende Funktion vorgeschriebenen
Ausbildungen noch nicht vollständig vorliegen, sind die fehlenden
Ausbildungsgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Sie verpflichten sich
schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen
Ausbildungsgänge.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden
Thomas Wignanek zum Gemeindewehrführer
und die Wahl des
Kameraden
Benjamin Bath zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.
Der Bürgermeister beruft den Kameraden Thomas Wignanek
als Gemeindewehrführer und den Kameraden Benjamin Bath als stellvertretenden
Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 18.04.2018 für die Dauer der Wahlperiode zu
Ehrenbeamten.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Haushalt
eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -