Sitzung: 26.03.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WIT/531
Sach- und
Rechtslage: Die Gemeinde Wittenförden
plant am Standort Schulstraße 1, auf dem öffentlichen Parkplatz eines
Discounters, eine Ladestation mit bis zu zweimal 22 kW Ladeleistung zu
errichten, sodass zwei Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden können. Die
Familie Eckel als Grundstückseigentümer hat die mündliche Zustimmung zu dieser
Maßnahme bereits erteilt.
Der Anschluss erfolgt über die nächstgelegene Transformatorenstation der
WEMAG Netz GmbH und wird mit Ökostrom der WEMAG AG versorgt. Die Gemeinde
Wittenförden plant die Ladestation ganztägig zu Verfügung zu stellen, sodass
Ladevorgänge jederzeit autark möglich sind. Außerdem wird darauf geachtet, dass
eine diskriminierungsfreie Abrechnung gewährleistet wird, sodass möglichst
viele vertragsbasierte, aber auch spontane Bezahlmethoden ermöglicht werden und
nahezu jeder Kunde einfach Zugang zur Ladung seines Fahrzeuges erhält. Die
Gemeinde Wittenförden hat sich vor diesem Hintergrund für das Backend der WEMAG
AG entschieden und möchte die WEMAG für die technische und kaufmännische
Betriebsführung der Ladesäule beauftragen.
Mit der Errichtung der Ladestation möchte die Gemeinde die Attraktivität
der Tourismusregion stärken, sowie die Verweildauer am Standort maximieren.
Außerdem möchte die Gemeinde Wittenförden einen aktiven Beitrag zu
Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit leisten, indem sie die Errichtung von
Ladeinfrastruktur und somit auch die Elektromobilität fördert. Damit wird neben
einem geringeren Schadstoffausstoß und auch zu einem niedrigen Lärmpegel am
Standort beigetragen. Bei einer geschätzten durchschnittlichen Lieferung von
5.760 kWh/Jahr an der Ladestation, ist von einem vermiedenen CO2-Austoß von
4,68 Tonnen/Jahr auszugehen.
Haushaltsmittel hierfür sind für 2018 noch nicht geplant, daher muss
hierzu eine außerplanmäßige Ausgabe durch die Gemeindevertretung bereitgestellt
werden. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt, dass eine
Ladestation für Elektrofahrzeuge aufgestellt wird und die die außerplanmäßige
Ausgabe für den Eigenanteil, in Höhe von ca. 6000,0 €, die sich aus dem
Fördermittelbescheid ergeben, am Bau einer Ladestation für E-Fahrzeuge in den
Haushalt für 2018 bereit gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Der Eigenanteil der Gemeinde Wittenförden in Höhe von ca. 6000,00 € wird zur Verfügung gestellt.
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-