Sitzung: 06.03.2018 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/DÜM/430
Sach- und
Rechtslage:
Durch den Präsidenten des
Landgerichts Schwerin wurden wir aufgefordert mit der Vorbereitung der
Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 zu beginnen.
Schöffen sind als ehrenamtliche Richter Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch
ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur
Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.
Gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) stellen die Gemeinde dazu in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste auf.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die Zahl
der benötigen Schöffen und die Verteilung auf die Gemeinden wird vom
Präsidenten des Landgerichtes festgelegt. In die Liste sind mindestens doppelt
so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Haupt- und Hilfsschöffen
bestimmt sind. Für die Gemeinde Dümmer sind für die Wahl 2 Vorschläge
einzubringen.
Die Vorschlagsliste ist gem. § 36 (3)
GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt
der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Die Wahl der Schöffen für das
Amtsgericht und das Landgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste
für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den
einzelnen Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer
beschließt die vorliegende Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit
vom 01.01.2018 bis 31.12.2023
ohne Änderungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -