Sitzung: 08.03.2018 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/STR/534
Sach- und Rechtslage:
Frau Prieske hat als Planerin für die o. g. Maßnahme
einen Vertrag bis zur Leistungsphase 8. Die Kontrolle und Überwachung von Mängeln
bei der Bauabnahme findet in der Leistungsphase 9 statt.
Um die Baumaßnahme mängelfrei abzuschließen und die
Überwachung insbesondere der Entwässerungsmaßnahmen im Rahmen der Baumaßnahme
abzusichern, sollte Frau Prieske mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
Sie muss dann die Abarbeitung etwaiger Mängel kontrollieren.
Laut Baukostenübersicht vom 05.02.2018 sind für das Los
4 „Metallbauarbeiten, Alu- Elemente“ Nachforderungen für den Brandschutzprüfer
und der Brandschutzanforderungen an Türen und zusätzliche Elemente sowie für
das Los 13 „Heizung/ Sanitär/ Lüftung“ Mehrkosten für den Einbau einer
Brandmeldeanlage im gesamten Gebäude und Mehraufwendungen im Blitzschutz für
das gesamte Gebäude entstanden (siehe Anlage).
Nach § 50 S. 1 KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage die Vergabe der Leistungsphase 9 an
die Planerin i. H. v. 1.312,75 € und die überplanmäßige Aufwendung und
Auszahlung für die Erweiterung der Kindertagesstätte “Regenbogen” i. H. v.
19.288,69 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrkosten Los 4 und Los 13
19.288,69 € und 1.312,75 € für Leistungsphase 9 für die Planerin.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -