Sitzung: 15.03.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/HOL/501
Sach- und
Rechtslage:
Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Holthusen wurde durch die
Mitgliederversammlung am 10.02.2018 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG)
bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der
Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der
Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V
zu Ehrenbeamten ernannt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden Stefan Reichert zum
Gemeindewehrführer und die Wahl des
Kameraden Torvid Maack zum stellvertretenden
Gemeindewehrführer.
Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Stefan
Reichert als Gemeindewehrführer und den Kameraden Torvid Maack als
stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 15.03.2018 für die Dauer
der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel wurden im Haushalt
eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des §
24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -