Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Holthusen wurde durch die Mitgliederversammlung am 10.02.2018 die Wehrführung neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG werden der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter nach § 129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Stefan Reichert                      zum Gemeindewehrführer und die Wahl des

 

Kameraden Torvid Maack                           zum stellvertretenden Gemeindewehrführer.

 

Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Stefan Reichert als Gemeindewehrführer und den Kameraden Torvid Maack als stellvertretenden Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 15.03.2018 für die Dauer der Wahlperiode zu Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel wurden im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:  9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5

Davon stimmberechtigt:                                            5

Ja-Stimmen:                                                              5

Nein-Stimmen:                                                          -

Stimmenenthaltungen:                                              -

Ungültige Stimmen:                                                   -