Sitzung: 06.03.2018 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/DÜM/431
Sach- und Rechtslage:
Gemäß
der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Walsmühlen wurde durch die
Mitgliederversammlung am 24.02.2018 die Funktion des Stellvertretenden
Ortswehrführers neu gewählt. Gemäß § 12
Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung der
Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG
i.V.m. § 129 Landesbeamtengesetz M-V, ist dieser zum Ehrenbeamten zu
ernennen.
Da
bei dem gewählten Kameraden die für die betreffende Funktion vorgeschriebene
Ausbildung noch nicht vollständig vorliegt, ist der fehlende Ausbildungsgang
innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Er verpflichtet sich schriftlich zur
unverzüglichen Ableistung des noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsganges.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden Robert Schneider zum
stellvertretenden Ortswehrführer.
Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Robert
Schneider als stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Walsmühlen mit Wirkung vom 06.03.2018 für die Dauer der Wahlperiode zum
Ehrenbeamten.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel wurden im Haushalt
eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-