Sitzung: 08.03.2018 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/STR/531
Sach- und Rechtslage:
Durch den Präsidenten des Landgerichts Schwerin wurden
wir aufgefordert mit der Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode vom
01.01.2019 bis 31.12.2023 zu beginnen. Schöffen sind als ehrenamtliche Richter
Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten
damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.
Gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellen die
Gemeinde dazu in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste auf. Für die Aufnahme
in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der
Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die Zahl der benötigen Schöffen
und die Verteilung auf die Gemeinden wird vom Präsidenten des Landgerichtes
festgelegt. In die Liste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen,
wie als erforderliche Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind. Für die Gemeinde
Stralendorf sind für die Wahl 2 Vorschläge einzubringen.
Die Vorschlagsliste ist gem. § 36 (3) GVG in der
Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der
Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht und das
Landgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen
Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen
Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die
vorliegende Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2018
bis 31.12.2023 ohne Änderungen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -