Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 erstreckt sich nördlich des Birkenweges in Warsow. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes bestehen in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung.

 

Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden durch die Gemeindevertretung die eingegangenen Anregungen und Hinweise abgewogen und in die Planungsunterlagen eingearbeitet. Im weiteren Verfahren ist der Bebauungsplan Nr. 4 als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

Nach erfolgter Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow  beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4  der Gemeinde Warsow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

2. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4 wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss der Satzung über den B-Plan Nr. 4 ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Warsow ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -