Sitzung: 01.03.2018 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WAR/405
Sach- und Rechtslage:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 erstreckt sich nördlich des
Birkenweges in Warsow. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes bestehen in der
planungsrechtlichen Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung.
Die
Gemeindevertretung hat am 07.09.2017 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplanes gefasst.
Die
öffentliche Auslegung wurde im Amt Stralendorf vom 07.12.2017 bis zum 15.01.2018
durchgeführt (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB).
Die
betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 30.11.2017 von der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes informiert und zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB).
Durch
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit ihren
Stellungnahmen Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Es
ergeben sich:
-
Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen
-
Stellungnahmen ohne Anregungen/ mit Hinweisen
-
Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise.
Die
Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen
sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Abwägungsvorschläge
sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die
Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen und die
Einwender über das Abwägungsergebnis zu informieren.
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB und den Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde
Warsow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im
Abwägungsvorschlag ( Anlage 1) dargestellt, geprüft.
Es ergeben sich:
-
Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen
-
Stellungnahmen ohne Anregungen/ mit Hinweisen
-
Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu
eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die berücksichtigten Anregungen und Hinweise sind in
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Warsow einzuarbeiten.
3.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, diejenigen, die
Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -