Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 erstreckt sich nördlich des Birkenweges in Warsow. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes bestehen in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung.

 

Die Gemeindevertretung hat am 07.09.2017 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gefasst.

Die öffentliche Auslegung wurde im Amt Stralendorf vom 07.12.2017 bis zum 15.01.2018 durchgeführt (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB).

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 30.11.2017 von der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB).

Durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit ihren Stellungnahmen Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Es ergeben sich:

-       Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen

-       Stellungnahmen ohne Anregungen/ mit Hinweisen

-       Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise.

 

Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen und die Einwender über das Abwägungsergebnis zu informieren.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Warsow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag ( Anlage 1) dargestellt, geprüft.

            Es ergeben sich:

-       Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen

-       Stellungnahmen ohne Anregungen/ mit Hinweisen

-       Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.     Die berücksichtigten Anregungen und Hinweise sind in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Warsow einzuarbeiten.

 

3.     Das Amt Stralendorf wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -