Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

In der Ortslage Mühlenbeck wird die Verbindungsstraße zwischen Mühlenbeck (Parkstraße) und Gammelin als Kreistraße „K 62“ bezeichnet.

Im Zusammenhang mit einem vorgelegten Bauantrag für das Flurstück 108 der Flur 1 in der Gemarkung Mühlenbeck muss eine neue Hausnummer bzw. Adresse vergeben werden.

Die Benennung von Straßen liegt nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42), zuletzt geändert durch Art. 27 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBI. M-V S. 194) in gemeindlicher Zuständigkeit.

Die dem Straßennamen zukommende Orientierungsfunktion bezweckt die Identifizierbarkeit einer Straße, welche über die Grenzen einer Gemeinde hinausreichen muss. Mit dem Beschluss wird die Umbenennung der Straße im Interesse einer eindeutigen Bezeichnung zum Zwecke der eindeutigen postalischen Zuordnung sowie des verwechslungsfreien und schnellen Auffindens (z. B. Polizei, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz) von Adressen herbeigeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt mit Wirkung vom 01.02.2018 in der Ortslage Mühlenbeck den  Abschnitt der Kreisstraße „K 62“, der zwischen der Kreuzung Dorfstraße – Parkstraße und dem Ortsausgangsschild in Richtung Gammelin liegt, in „Gammeliner Straße“ umzubenennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Folgekosten in Höhe von ca. 200 € für die Anschaffung von Straßennamensschildern. Die Mittel sind im Produktkonto 06/541/5238 eingestellt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         5

Davon stimmberechtigt:                                     5

Ja-Stimmen:                                                    5

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -