Sitzung: 20.02.2018 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/SCH/187
Sach- und Rechtslage:
In der Ortslage Mühlenbeck
wird die Verbindungsstraße zwischen Mühlenbeck (Parkstraße) und Gammelin als
Kreistraße „K 62“ bezeichnet.
Im Zusammenhang mit einem
vorgelegten Bauantrag für das Flurstück 108 der Flur 1 in der Gemarkung
Mühlenbeck muss eine neue Hausnummer bzw. Adresse vergeben werden.
Die Benennung von Straßen
liegt nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42),
zuletzt geändert durch Art. 27 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBI. M-V S.
194) in gemeindlicher Zuständigkeit.
Die dem Straßennamen
zukommende Orientierungsfunktion bezweckt die Identifizierbarkeit einer Straße,
welche über die Grenzen einer Gemeinde hinausreichen muss. Mit dem Beschluss
wird die Umbenennung der Straße im Interesse einer eindeutigen Bezeichnung zum
Zwecke der eindeutigen postalischen Zuordnung sowie des verwechslungsfreien und
schnellen Auffindens (z. B. Polizei, Rettungsdienst, Brand- und
Katastrophenschutz) von Adressen herbeigeführt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt mit Wirkung vom 01.02.2018 in der Ortslage Mühlenbeck den Abschnitt der Kreisstraße „K 62“, der
zwischen der Kreuzung Dorfstraße – Parkstraße und dem Ortsausgangsschild in
Richtung Gammelin liegt, in „Gammeliner Straße“ umzubenennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen
Folgekosten in Höhe von ca. 200 € für die Anschaffung von
Straßennamensschildern. Die Mittel sind im Produktkonto 06/541/5238
eingestellt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -