Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 10.1 mit dem Vorentwurf durchgeführt. Im Ergebnis des Aufstellungsverfahrens ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen, die im Zeitraum vom 16.05.2017 bis zum 15.06.2017 im Rahmen der Offenlage vorgebracht werden konnten.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist mit Anschreiben vom 18.05.2017 unter Bekanntgabe des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt.

 

Im Zusammenhang mit den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde sichtlich, dass einzelnen Belange erneut zu behandeln und abzuwägen sind.

 

Die Gemeinde hat einen Schallgutachter beauftragen lassen, der sich mit der Problematik auseinandersetzt. Unter Berücksichtigung des Schallgutachtens ergeben sich Möglichkeiten für die Vorbereitung des Konzeptes. Diese Ergebnisse werden bei der Erstellung der Abwägungsunterlagen unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes bewertet.

 

Die Gemeinde bestätigt das vorliegende Konzept vom 18.01.2018, das nach Abstimmung mit dem Schallgutachter erstellt wurde für das weitere Vorgehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen billigt das unter Berücksichtigung des Schallgutachtens überarbeitete städtebauliche Konzept für die weitere Bearbeitung. Die Kita wird in eine südöstliche Richtung verlegt. Das Konzept wird entsprechend angepasst. Der Geltungsbereich wird um die straßenbegleitenden Grundstücke an der Dorfstraße und an der Schmiedestraße reduziert.

 

2.     Der Plangeltungsbereich stellt sich wie folgt dar.

Das Plangebiet wird begrenzt: 

-       Im Norden:        durch Flächen des Landwirtschaftsbetriebes

                                   (derzeit noch genutzte Stallanlagen),

-       Im Osten:         durch Bahnanlagen,

-       Im Westen:       durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der Dorfstraße und an der Schmiedestraße,

 

-       Im Süden:         durch die südliche Grenze des Grundstücks Schmiedestraße 7 und der Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Schmiedestraße 7 bis an die Bahnlinie. 

 

3.     Unter Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahmen und unter Beachtung des Schallgutachtens ist die Abwägung vorzubereiten und der Entwurf für die Planunterlagen vorzubereiten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -