Sitzung: 07.02.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/HOL/499
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen hat das Aufstellungsverfahren für
den Bebauungsplan Nr. 10.1 mit dem Vorentwurf durchgeführt. Im Ergebnis des
Aufstellungsverfahrens ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen, die im
Zeitraum vom 16.05.2017 bis zum 15.06.2017 im Rahmen der Offenlage vorgebracht
werden konnten.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange ist mit Anschreiben vom 18.05.2017 unter Bekanntgabe des
Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt.
Im Zusammenhang mit den eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen wurde sichtlich, dass einzelnen Belange erneut zu behandeln und
abzuwägen sind.
Die Gemeinde hat einen Schallgutachter beauftragen
lassen, der sich mit der Problematik auseinandersetzt. Unter Berücksichtigung
des Schallgutachtens ergeben sich Möglichkeiten für die Vorbereitung des
Konzeptes. Diese Ergebnisse werden bei der Erstellung der Abwägungsunterlagen
unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes bewertet.
Die Gemeinde bestätigt das vorliegende Konzept vom
18.01.2018, das nach Abstimmung mit dem Schallgutachter erstellt wurde für das
weitere Vorgehen.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen billigt das unter Berücksichtigung
des Schallgutachtens überarbeitete städtebauliche Konzept für die weitere
Bearbeitung. Die Kita wird in eine südöstliche Richtung verlegt. Das Konzept
wird entsprechend angepasst. Der Geltungsbereich wird um die
straßenbegleitenden Grundstücke an der Dorfstraße und an der Schmiedestraße
reduziert.
2. Der
Plangeltungsbereich stellt sich wie folgt dar.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- Im
Norden: durch Flächen des
Landwirtschaftsbetriebes
(derzeit
noch genutzte Stallanlagen),
- Im
Osten: durch Bahnanlagen,
- Im
Westen: durch die rückwärtigen
Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der Dorfstraße und an der Schmiedestraße,
- Im
Süden: durch die südliche Grenze
des Grundstücks Schmiedestraße 7 und der Verlängerung der südlichen
Grundstücksgrenze des Grundstücks Schmiedestraße 7 bis an die Bahnlinie.
3. Unter
Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahmen und unter Beachtung des
Schallgutachtens ist die Abwägung vorzubereiten und der Entwurf für die
Planunterlagen vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten werden vom
Vorhabenträger übernommen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -