Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit der Aufstellung des B –
Planes Nr. 5 “ Zwischen Wend Dörp und
Hauptstraße” wurde es als sinnvoll und notwendig erachtet, das in der
Planskizze dargestellte Gebiet vom Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet
umzuwandeln, da diese Änderung dem tatsächlichen Charakter des Gebietes
entspricht. Das Verfahren soll parallel zum B – Plan Verfahren durchgeführt
werden. Eine Vorabstimmung mit dem Bauministerium und dem Landratsamt erfolgte
bereits mit positivem Ergebnis.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung
des Flächennutzungsplanes
(Umwandlung eines Misch - Gebietes in ein
Wohngebiet entsprechend des
beigefügten Lageplanes ).
2.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist
durchzuführen.
3.
Der Beschluß ist entsprechend § 2 Abs. 1Satz 2 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen,
das Bauministerium und Gewerbeamt ist
entsprechend in
Kenntnis zu setzen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0