Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat am 22.06.2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges für den „Philipps-Sonderpostenmarkt“ gefasst.

 

Der Vorentwurf wurde erstellt. Im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs wurde eine UVP-Vorprüfung nach dem UVPG, Anlage 1, Ziffer 18.8 in Verbindung mit Ziffer 18.6.2 erstellt. Unter Berücksichtigung der Eingangsdaten mit einer Verkaufsfläche von 2.050 m² und der Vorgabe für nahversorgungsrelevante und zentrenrelevante Sortimente von 950 m² sowie nicht zentrenrelevanten Sortimenten von 1.100 m² Verkaufsfläche kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Das Ergebnis der Vorprüfung gibt die Gemeinde bekannt und stellt danach den Entwurf für das weitere Beteiligungsverfahren auf. Innerhalb des Plangebietes ist eine größere Geschossfläche zulässig.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“ gefasst.

 

2.     Das Plangebiet wird begrenzt:

-       im Nordosten:   durch den Steinweg,

-       im Südosten:    durch angrenzende gewerbliche Nutzung am Steinweg,

-       im Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg,

-       im Nordwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg und im Steinweg.

 

3.     Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

4.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

5.     Das Verfahren wird als Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Unter Bezug auf UVPG, Anlage 1, Ziffer 18.8 in Verbindung mit Ziffer 18.6.2 hat die Gemeinde Holthusen eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Im Ergebnis der UVP-Vorprüfung für eine Verkaufsfläche von 2.050 m² bei einer größeren Geschossfläche, die nicht für Einzelhandel genutzt wird (somit im Bereich von 1.200 m² bis weniger als 5.000 m² Geschossfläche), kommt die Gemeinde zum Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren unter Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über das Ergebnis der UVP-Vorprüfung zu unterrichten.

 

6.     Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -