Sitzung: 07.02.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/HOL/498
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat am
22.06.2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des
Steinweges für den „Philipps-Sonderpostenmarkt“ gefasst.
Der Vorentwurf wurde erstellt. Im Rahmen der Erstellung
des Vorentwurfs wurde eine UVP-Vorprüfung nach dem UVPG, Anlage 1, Ziffer 18.8
in Verbindung mit Ziffer 18.6.2 erstellt. Unter Berücksichtigung der
Eingangsdaten mit einer Verkaufsfläche von 2.050 m² und der Vorgabe für
nahversorgungsrelevante und zentrenrelevante Sortimente von 950 m² sowie nicht
zentrenrelevanten Sortimenten von 1.100 m² Verkaufsfläche kommt die Gemeinde zu
dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Das Ergebnis der Vorprüfung gibt die Gemeinde bekannt und stellt danach den
Entwurf für das weitere Beteiligungsverfahren auf. Innerhalb des Plangebietes
ist eine größere Geschossfläche zulässig.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat den Beschluss zur Aufstellung der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet
südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“ gefasst.
2. Das
Plangebiet wird begrenzt:
- im
Nordosten: durch den Steinweg,
- im
Südosten: durch angrenzende gewerbliche
Nutzung am Steinweg,
- im
Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen
der Gewerbegrundstücke im Mittelweg,
- im
Nordwesten: durch die rückwärtigen
Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke
im Mittelweg und im Steinweg.
3. Der
Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
4. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form
einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
5. Das
Verfahren wird als Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Unter Bezug auf
UVPG, Anlage 1, Ziffer 18.8 in Verbindung mit Ziffer 18.6.2 hat die Gemeinde
Holthusen eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Im Ergebnis der UVP-Vorprüfung für
eine Verkaufsfläche von 2.050 m² bei einer größeren Geschossfläche, die nicht
für Einzelhandel genutzt wird (somit im Bereich von 1.200 m² bis weniger als
5.000 m² Geschossfläche), kommt die Gemeinde zum Ergebnis, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens
nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten
Verfahren unter Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung von der
Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen. Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über das Ergebnis der UVP-Vorprüfung
zu unterrichten.
6. Die
Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten werden vom
Vorhabenträger übernommen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -