Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Aufbauend auf dem Beschluß Nr.
2002/DüM/077 mit folgendem Wortlaut :
“Seiten der Raiffeisenbank e.G.
liegt ein Antrag vom 20.08.2002 vor für die Flurstücke 64/6, 64/8, 64/9, und
64/10 (die Antragstellerin ist
Eigentümerin der Grundstücke) einen B – Plan zu erstellen . Aus der Anlage ist
die Anordnung innerhalb der Ortslage zu erkennen . Zur Zeit handelt es sich hierbei
um eine relativ ungepflegte Freifläche die oftmals zur Ablagerung von Schutt
und Garten und Gartenabfällen genutzt wird. Der Flächennutzungsplan weist diese
Fläche als Mischgebiet aus.
Sie befindet sich zwischen dem
Wohngebiet “Wend Dörp” und den
Mehrfamilienhäusern an der Hauptstraße . Einordnen würde sich hier eher ein
Wohngebiet um zusätzliche Verkehrsbelastungen der umliegenden Wohngebiete zu
vermeiden. Es kann als positiv gewertet werden wenn diese noch vorhandene
Bebauungslücke geschlossen wird. “
Soll in Auswertung der
Planberatung vom 12.11.2002 im Landratsamt Ludwigslust der B – Plan erweitert werden (siehe Geltungsbereich als Anlage ).
Weiterhin ist beabsichtigt eine
Änderung vom Mischgebiet in ein Wohngebiet
vorzunehmen. Das bedingt ein Parallelverfahren zur Änderung des F – Planes
, das aber als unproblematisch angesehen wird. Die Erweiterung des B –
Plangebietes bedingt eine nochmalige Beschlußfassung und Bekanntmachung.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Beschluß Nr. 2002/DüM/ 077 wird aufgehoben .
2.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B – Planes Nr. “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” als
Wohngebiet. Die Abgrenzung des Gebietes ist der beigefügten Planskizze zu
entnehmen .
3.
Es ist ein Aufstellungsbeschluß für die Änderung des F . Planes durch das
Amt vorzubereiten .
4.
Die sich anschließenden Verfahren sind vom Antragsteller Raiffeisenbank e
G
zu finanzieren.
5.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Bau GB ist
durchzuführen.
6.
Der Beschluß ist entsprechend § 2
Abs. 1 Satz 2 Bau GB ortsüblich bekannt
zumachen, das Landratsamt ist
in Kenntnis zu setzen .
.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0