Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Aufbauend auf dem Beschluß Nr. 2002/DüM/077 mit folgendem Wortlaut :

 

“Seiten der Raiffeisenbank e.G. liegt ein Antrag vom 20.08.2002 vor für die Flurstücke 64/6, 64/8, 64/9, und 64/10  (die Antragstellerin ist Eigentümerin der Grundstücke) einen B – Plan zu erstellen . Aus der Anlage ist die Anordnung innerhalb der Ortslage zu erkennen . Zur Zeit handelt es sich hierbei um eine relativ ungepflegte Freifläche die oftmals zur Ablagerung von Schutt und Garten und Gartenabfällen genutzt wird. Der Flächennutzungsplan weist diese Fläche als Mischgebiet aus.

Sie befindet sich zwischen dem Wohngebiet “Wend Dörp”  und den Mehrfamilienhäusern an der Hauptstraße . Einordnen würde sich hier eher ein Wohngebiet um zusätzliche Verkehrsbelastungen der umliegenden Wohngebiete zu vermeiden. Es kann als positiv gewertet werden wenn diese noch vorhandene Bebauungslücke geschlossen wird. “

 

Soll in Auswertung der Planberatung vom 12.11.2002 im Landratsamt Ludwigslust der B – Plan  erweitert werden  (siehe Geltungsbereich als Anlage ).

Weiterhin ist beabsichtigt eine Änderung vom Mischgebiet in ein Wohngebiet  vorzunehmen. Das bedingt ein Parallelverfahren zur Änderung des F – Planes , das aber als unproblematisch angesehen wird. Die Erweiterung des B – Plangebietes bedingt eine nochmalige Beschlußfassung und Bekanntmachung.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Beschluß Nr. 2002/DüM/ 077 wird aufgehoben .

 

2.       Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B – Planes Nr.  “Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße” als Wohngebiet. Die Abgrenzung des Gebietes ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen .

 

3.       Es ist ein Aufstellungsbeschluß für die Änderung des F . Planes durch das

Amt vorzubereiten .

 

4.       Die sich anschließenden Verfahren sind vom Antragsteller Raiffeisenbank e G

zu finanzieren.

 

5.       Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1  Satz 1 Bau GB ist

durchzuführen.

 

6.       Der Beschluß ist entsprechend  § 2 Abs. 1 Satz 2 Bau GB ortsüblich bekannt

zumachen, das Landratsamt ist in Kenntnis zu setzen .

            .          

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0