Sitzung: 29.01.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WIT/524
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die
Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die
Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung
auf den Bürgermeister übertragen wurde.
Die Gemeinde Wittenförden hat für die Grundschule
folgende Spende erhalten:
Betrag Name
d. Zuwendenden
200,00 EUR VR Bank eG Schwerin
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wittenförden
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Annahme der Spenden i.H.v.
200,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen
Die Einnahmen werden auf das
Produktkonto 09.211.4629 gebucht.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -