Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

Die Gemeinde Wittenförden hat für die Grundschule folgende Spende erhalten:

 

Betrag                         Name d. Zuwendenden

 

200,00 EUR                  VR Bank eG Schwerin

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wittenförden beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Annahme der Spenden i.H.v. 200,00 EUR.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Einnahmen werden auf das Produktkonto 09.211.4629 gebucht.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -