Sitzung: 29.01.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/WIT/525
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V besteht
für die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und
beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.
Die Haushaltssatzung ist genehmigungsfrei.
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss der Gemeinde
Wittenförden haben über den Entwurf des Haushaltsplanes beraten und empfehlen
der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu
beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.
Die näheren Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die
Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß Haushaltssatzung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -