Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 i.V.m. § 47 Kommunalverfassung M-V besteht für die Gemeinde die Pflicht, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die in öffentlicher Sitzung durch die Gemeindevertretung beraten und beschlossen wird und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.

Die Haushaltssatzung ist genehmigungsfrei.

Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss der Gemeinde Wittenförden haben über den Entwurf des Haushaltsplanes beraten und empfehlen der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.

Die näheren Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen.  

 

Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Haushaltssatzung   

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -