Sitzung: 29.01.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WIT/521
Sach- und Rechtslage:
Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden
wurde durch die Mitgliederversammlung am 20.10.2017 der Gemeindewehrführer neu
gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)
bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Der Gewählte wird zum Ehrenbeamten ernannt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden Sebastian
Noffke zum Gemeindewehrführer.
Der Bürgermeister beruft den Kameraden Sebastian Noffke
als Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 29.01.2018 für die Dauer der Wahlperiode
zum Ehrenbeamten.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind eingestellt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -