Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden wurde durch die Mitgliederversammlung am 20.10.2017 der Gemeindewehrführer neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Gewählte wird zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Sebastian Noffke  zum Gemeindewehrführer.

 

Der Bürgermeister beruft den Kameraden Sebastian Noffke als Gemeindewehrführer mit Wirkung vom 29.01.2018 für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel sind eingestellt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         12

Davon stimmberechtigt:                                     12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -