Sitzung: 23.01.2018 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/DÜM/427
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Dümmer hat das Beteiligungsverfahren nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für die Erweiterung des Betriebes
Metall- und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum durchgeführt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt
und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur
Stellungnahme erhalten, es wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zum
Vorentwurf abgegeben.
Im Ergebnis ergeben
sich:
-
zu
berücksichtigende,
-
teilweise
zu berücksichtigende,
-
nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Die
Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen entsprechend
der Abwägungsentscheidung in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein. Maßgeblich werden
Festsetzungen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den
Entwurfsunterlagen berücksichtigt. Es erfolgt ebenso die Berücksichtigung des
gesetzlichen Baumschutzes, eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und die
Ergänzung des Umweltberichtes. Die Darstellung der gesicherten Erschließung
wird präzisiert.
Beschlussvorschlag:
1. Die
während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Dümmer unter
Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:
-
zu berücksichtigende,
- teilweise
zu berücksichtigende und
- nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß
Anlage 1 macht sich die Gemeinde Dümmer zu Eigen und ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw.
Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten werden vom
Vorhabenträger übernommen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Ralf
Kaap
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-