Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Dümmer hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für die Erweiterung des Betriebes Metall- und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, es wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zum Vorentwurf abgegeben.

 

Im Ergebnis ergeben sich:

-               zu berücksichtigende,

-               teilweise zu berücksichtigende,

-               nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen entsprechend der Abwägungsentscheidung in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein. Maßgeblich werden Festsetzungen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den Entwurfsunterlagen berücksichtigt. Es erfolgt ebenso die Berücksichtigung des gesetzlichen Baumschutzes, eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und die Ergänzung des Umweltberichtes. Die Darstellung der gesicherten Erschließung wird präzisiert.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Dümmer unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Dümmer zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Ralf Kaap

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -