Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Sportverein Warsow e.V. beantragte die Sperrung der Rasenfläche des Sportplatzes durch den Rechtsträger entsprechend den Festlegungen in § 6 der Spielordnung des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Die Gemeinde ist Rechtsträger des an den Sportverein Warsow e.V. zur Nutzung übergebenen Sportplatzes. Dessen Spielfläche wurde im Rahmen einer aufwändigen Sanierung durch die Fa. Peiffer mit Rollrasen versehen. Um zukünftig bei ungeeigneten Platzverhältnissen (Frost, Schnee, Vernässung) größere Schäden am Rasen zu verhindern, die vorrangig bei Spielbetrieb in den Wintermonaten (Dezember, Januar, Februar) verursacht werden, ist es wichtig, zu diesen Zeiten eine Ruhezeit festzulegen. Fa. Peiffer empfiehlt, den Platz zu dieser Zeit komplett zu sperren und nur nach Bedarf und geeigneter Witterung für den Spiel- oder Trainingsbetrieb freizugeben. Siehe dazu auch die Stellungnahme als Anlage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die allgemeine Sperrung der Rasenfläche des Sportplatzes in Warsow für den Spielbetrieb in den Monaten Dezember, Januar und Februar. Über Ausnahmen von der Sperre kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Sportverein Warsow e.V. im Einzelfall entscheiden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        6

Davon stimmberechtigt:                                               6

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -