Sitzung: 20.12.2017 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WAR/401
Sach- und Rechtslage:
Der
Sportverein Warsow e.V. beantragte die Sperrung der Rasenfläche des
Sportplatzes durch den Rechtsträger entsprechend den Festlegungen in § 6 der
Spielordnung des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Die Gemeinde ist Rechtsträger des an den Sportverein Warsow e.V. zur Nutzung
übergebenen Sportplatzes. Dessen Spielfläche wurde im Rahmen einer aufwändigen
Sanierung durch die Fa. Peiffer mit Rollrasen versehen. Um zukünftig bei
ungeeigneten Platzverhältnissen (Frost, Schnee, Vernässung) größere Schäden am
Rasen zu verhindern, die vorrangig bei Spielbetrieb in den Wintermonaten
(Dezember, Januar, Februar) verursacht werden, ist es wichtig, zu diesen Zeiten
eine Ruhezeit festzulegen. Fa. Peiffer empfiehlt, den Platz zu dieser Zeit
komplett zu sperren und nur nach Bedarf und geeigneter Witterung für den Spiel-
oder Trainingsbetrieb freizugeben. Siehe dazu auch die Stellungnahme als
Anlage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die allgemeine
Sperrung der Rasenfläche des Sportplatzes in Warsow für den Spielbetrieb in den
Monaten Dezember, Januar und Februar. Über Ausnahmen von der Sperre kann nach
pflichtgemäßem Ermessen der Sportverein Warsow e.V. im Einzelfall entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gemeinde entstehen keine
Kosten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -