Sitzung: 13.12.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/992
Sach- und Rechtslage:
Von Seiten des Innenministeriums M-V ist die Gemeinde im
Allgemeinen und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Ludwigslust-Parchim in der Haushaltsgenehmigung darauf hingewiesen worden, ihre
Hebesätze den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anzupassen.
Dies muss mindestens dem Landesdurchschnitt entsprechen.
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Grundsteuer A in Prozent |
Grundsteuer B in Prozent |
Gewerbesteuer in Prozent |
Gemeinde aktuell |
300 |
341 |
304 |
Landesdurchschnitt 2012 |
266 |
344 |
315 |
Landesdurchschnitt 2013 |
276 |
350 |
318 |
Landesdurchschnitt 2014 |
282 |
354 |
322 |
Landesdurchschnitt 2015 |
294 |
362 |
327 |
Landesdurchschnitt 2016 (Nivelliert) |
307 |
396 |
348 |
Landesdurchschnitt 2017 (Nivelliert) |
307 |
396 |
348 |
Landesdurchschnitt 2018 (Nivelliert und
Prognose, können sich mit dem FAG 2020 noch nach oben verändern) |
307 |
396 |
348 |
Die Erhebung von unterdurchschnittlichen Hebesätzen
führt zu einer verstärkten finanziellen Belastung der Gemeinde. Zum einen
entfallen die tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Steuererhebung.
Des Weiteren wird die Gemeinde bei der Berechnung Ihrer
Schlüsselzuweisung aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes M-V und bei der
Berechnung der Umlagekraftmesszahl, welche wiederum die Grundlage für die
Berechnung der Amts- und Kreisumlage ist, mit den landesdurchschnittlichen
Hebesätzen berechnet.
Die daraus resultierenden Mehrausgaben an Umlagen, die
dann nicht aus den eigenen Realsteuern gegenfinanziert werden können, müssen
dann durch Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben und durch Mehreinnahmen (z.
B. Gebührenerhöhungen) ausgeglichen werden.
Weitere Auswirkungen können die Versagung gemeindlicher
Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte sein sowie auch die Versagung von
Fördermitteln seitens des Landes M-V (z.B. Förderung aus Kofinanzierungsfond).
Im Umkehrschluss werden die Steuereinnahmen welche aus
höheren Hebesätzen als dem Landesdurchschnitt resultieren, nicht angerechnet
und verbleiben bei der Gemeinde.
In Anbetracht der sehr späten Bereitstellung relevanter
Haushaltsplandaten seitens des Landes, dem Umfang der Planung und der Dauer
rechtsaufsichtlicher Genehmigungen ist es notwendig, um die Hebesätze
rechtzeitig mit den Jahresanfangsbescheiden berücksichtigen zu können, bei
Änderungen zukünftig eine gesonderte
Hebesatzsatzung zu beschließen (siehe Anlage).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende
Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen
Kalkulatorische Mehreinnahmen
von 2016 zu 2018
Grundsteuer A 151 EUR
Grundsteuer B 47.691 EUR
Gewerbesteuer 128.914 EUR