Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Von Seiten des Innenministeriums M-V ist die Gemeinde im Allgemeinen und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim in der Haushaltsgenehmigung darauf hingewiesen worden, ihre Hebesätze den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anzupassen.

Dies muss mindestens dem Landesdurchschnitt entsprechen.

 

 

Grundsteuer A

in Prozent

Grundsteuer B

in Prozent

Gewerbesteuer

in

Prozent

 

Gemeinde aktuell

 

300

341

304

Landesdurchschnitt 2012

266

344

315

Landesdurchschnitt 2013

276

350

318

Landesdurchschnitt 2014

282

354

322

Landesdurchschnitt 2015

294

362

327

Landesdurchschnitt 2016 (Nivelliert)

307

396

348

Landesdurchschnitt 2017 (Nivelliert)

307

396

348

Landesdurchschnitt 2018 (Nivelliert

 und Prognose, können sich mit dem FAG 2020 noch nach oben verändern)

307

396

348

 

Die Erhebung von unterdurchschnittlichen Hebesätzen führt zu einer verstärkten finanziellen Belastung der Gemeinde. Zum einen entfallen die tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Steuererhebung.

 

Des Weiteren wird die Gemeinde bei der Berechnung Ihrer Schlüsselzuweisung aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes M-V und bei der Berechnung der Umlagekraftmesszahl, welche wiederum die Grundlage für die Berechnung der Amts- und Kreisumlage ist, mit den landesdurchschnittlichen Hebesätzen berechnet.

Die daraus resultierenden Mehrausgaben an Umlagen, die dann nicht aus den eigenen Realsteuern gegenfinanziert werden können, müssen dann durch Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben und durch Mehreinnahmen (z. B. Gebührenerhöhungen) ausgeglichen werden.

 

Weitere Auswirkungen können die Versagung gemeindlicher Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte sein sowie auch die Versagung von Fördermitteln seitens des Landes M-V (z.B. Förderung aus Kofinanzierungsfond).

Im Umkehrschluss werden die Steuereinnahmen welche aus höheren Hebesätzen als dem Landesdurchschnitt resultieren, nicht angerechnet und verbleiben bei der Gemeinde.

 

In Anbetracht der sehr späten Bereitstellung relevanter Haushaltsplandaten seitens des Landes, dem Umfang der Planung und der Dauer rechtsaufsichtlicher Genehmigungen ist es notwendig, um die Hebesätze rechtzeitig mit den Jahresanfangsbescheiden berücksichtigen zu können, bei Änderungen zukünftig  eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen (siehe Anlage).

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Hebesatzsatzung der Gemeinde.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Kalkulatorische Mehreinnahmen von 2016 zu 2018

Grundsteuer A                   151 EUR

Grundsteuer B              47.691 EUR

Gewerbesteuer            128.914 EUR