Sitzung: 16.12.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja Stimmen
Vorlage: 2002/WIT/113
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden hatte nach der ersten öffentlichen Auslegung zum Flächennutzungsplan eine zweite öffentliche Auslegung durchgeführt, um Bürgern und Träger öffentlicher Belange die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für geänderte Teilbereiche erneut zur Stellungnahme zu geben. Aufgrund der eingereichten Unterlagen liegen die Stellungnahmen vor. Die Stellungnahmen sind in der beigefügten Übersicht gekennzeichnet nach ihrer Bedeutung. Es ergeben sich:
- Stellungnahmen die abwägungsrelevant sind,
- Stellungnahmen, die mit Hinweisen versehen
sind und
- Stellungnahmen ohne Anregungen und Bedenken.
Entsprechend
ihrer Beachtung, werden die Stellungnahmen berücksichtigt und in den
Planunterlagen eingearbeitet. Grundsätzlich hält die Gemeinde an den
Flächenausweisungen für Wohnbauflächen fest. Hier hatte sich die Gemeinde sehr
umfangreich mit den Anregungen des Amtes für Raumordnung und Landesplanung, der
Kreisplanung und der Landeshauptstadt Schwerin zu beschäftigen. Die Gemeinde
Wittenförden vertritt aufgrund der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und
Landesplanung Westmecklenburg die Auffassung, dass der Flächennutzungsplan für
das Gemeindegebiet nicht nur bis 2010 gilt, sondern für einen Zeitraum von bis
zu 15 Jahren. Aufgrund dieser Entwicklungsrichtung, hält die Gemeinde auch an
den Flächenausweisungen für die Teilbereiche 2, 6.1 und 6.2 fest. Durch das Amt
für Raumordnung und Landesplanung war angeregt worden, für diese Teilflächen
(TB 2, TB 6.1 und TB 6.2) erst zu späterem Zeitpunkt (nach 2010) eine
Ausweisung vorzunehmen. Die Gemeinde Wittenförden sieht aber jetzt schon den
Bedarf ihres Flächennutzungsplanes über 2010 hinaus und hält es für den
Zeitraum bis 2015 für gerechtfertigt, Ausweisungen vorzunehmen. Darüber hinaus
werden grundsätzliche Bedenken lediglich aus Sicht der Kirchgemeinde
Wittenförden vorgetragen, die die ausgewiesene Friedhofserweiterungsfläche als
nicht geeignet ansieht. Die Gemeinde hält jedoch an dieser Flächenausweisung
fest, weil letztlich entsprechende Flächen auch schon zu früherem Zeitpunkt für
diese Art der Nutzung vorgesehen waren.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher
Belange zum erneuten Entwurf für den Flächennutzungsplan der Gemeinde
Wittenförden in der Fassung der 1. Änderung zur Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes für noch nicht genehmigte Teilbereiche und genehmigte
Teile des Flächennutzungsplanes, die eine Überarbeitung erfahren, wurden von
der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage –
tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten –
geprüft. Es ergeben sich:
* zu berücksichtigende Anregungen
* teilweise zu berücksichtigende Anregungen
und
* nicht berücksichtigende Anregungen.
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den
von Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, werden im
Erläuterungsbericht berücksichtigt.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt,
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben,
von dem Ergebnis der Abwägung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Wittenförden unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei
der Vorlage für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung nach
§ 246a, Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB, mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die Abwägung für die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wittenförden wird von der Gemeindevertretung
wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
6. Die Abwägung, die bereits erfolgt ist vor dem
Beschluss über den erneuten Entwurf des Flächennutzungsplanes, wird bestätigt.
7. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Wittenförden fasst den abschließenden Beschluss über den Flächennutzungsplan
der Gemeinde Wittenförden.
8. Der Erläuterungsbericht des
Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
9. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung
der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0